19.3533 · Postulat · 2019-05-23
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Kantone, die Verbände und die Vereine in die Pflicht genommen werden können zur Bekämpfung des Hooliganismus und ähnlicher Phänomene.
Zudem soll geprüft werden, in welcher Form die Bekämpfung des Hooliganismus und ähnlicher Phänomene generell und insbesondere im Rahmen des Hooligan-Konkordats durch den Bund koordiniert, unterstützt und gefördert werden kann.
Auch soll der Bericht Aufschluss geben, wie die Umsetzung des Konkordates zu kontrollieren ist.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat die Ausschreitungen rund um Sportveranstaltungen in den vergangenen Monaten mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig stellt er fest, dass die Rollen und Zuständigkeiten zwischen den Behörden von Bund und Kantonen rund um Sicherheit und Schutz von Sportveranstaltungen klar sind.
Der Bundesrat hat bereits mehrfach zur Problematik Hooliganismus Stellung genommen (Postulat Malama 10.3045, "Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen", Postulat Glanzmann 11.3875, "Gewalt an Sportveranstaltungen", Interpellation de Courten 17.4037, "Hooligan-Konkordat. (Zwischen-)Bilanz des Bundesrates"). Er hat in sämtlichen Antworten darauf hingewiesen, dass gemäss verfassungsrechtlicher Kompetenzordnung in der inneren Sicherheit die Polizeihoheit primär bei den Kantonen liegt. Dem Bund kommt nur eine subsidiäre und sektorielle Kompetenz zu.
Entsprechend sind für den Erlass wie auch für den Vollzug der Bestimmungen zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen die Kantone zuständig. Sie erteilen Spielbewilligungen für Fussball- und Eishockeyspiele und definieren mittels Auflagen die Rahmenbedingungen. Die Kantone verfügen Rayonverbote und Meldeauflagen. Die Sportvereine und -verbände sprechen Stadionverbote aus. Der Bund (EJPD/Fedpol) verfügt gegen gewalttätige Fans Ausreisebeschränkungen. Zudem spricht der Bund (EJPD/SEM) gegen ausländische Fans Einreiseverbote aus.
Der Bund unterstützt mit dem National Football Information Point (NFIP) (EJPD/Fedpol) die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Polizeikorps, den Schweizer Sportverbänden und Fussballvereinen sowie dem Ausland. Im Jahr 2016 hat das Fedpol, zusammen mit der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS), die Polizeiliche Koordinationsplattform Sport (PKPS) institutionalisiert. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Sportverbänden und den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) hat sich seither verbessert.
Neben der zentralen Funktion innerhalb der PKPS unterstützt der Bund (EJPD/Fedpol) die Kantone auch bei weiteren Aufgaben: Das Fedpol betreibt das Informationssystem Hoogan, in welchem Personen, die sich an Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten haben, registriert und national ausgeschrieben werden. Weiter ist das Fedpol für den internationalen polizeilichen Informationsaustausch zuständig und bringt sich in internationalen Arbeitsgruppen ein. Das Fedpol überprüft in diesem Zusammenhang fortlaufend die Good Practices aus dem Ausland und lässt diese in der Schweiz einfliessen.
In der Schweiz verfügen die Kantone mit dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen über ein umfassendes Instrumentarium, um Gewalt zu verhindern. Auch im internationalen Vergleich bestehen wirkungsvolle Rechtsgrundlagen für weitreichende Massnahmen. Die vorhandenen Instrumente sollen durch die Kantone konsequent und einheitlich angewandt werden.
Die PKPS hat in der Spielsaison 2018/2019 erstmals das gesamtschweizerische Lagebild Sport "Reporting" eingeführt, welches unter Berücksichtigung aller Erkenntnisse der an der Sicherheit beteiligten Stellen eine rückblickende Ereignis-Analyse erlaubt. Dieses Reporting wurde von der KKJPD an einer Medienkonferenz vom 5. Juli 2019 vorgestellt, und sechs Sofortmassnahmen wurden gemeinsam mit dem Fussballverband angekündigt. So wollen die Kantone verstärkt vom Instrument der Meldeauflagen Gebrauch machen, und die Fussballvereine wollen vermehrt Stadionverbote erlassen.
Das Konkordat wird zurzeit im Auftrag der KKJPD von der Universität Bern evaluiert. Der Bund unterstützt diese Arbeiten inhaltlich und finanziell. Mit einem Postulatsbericht würden somit keine zusätzlichen Erkenntnisse gewonnen, welche nicht schon Bestandteil der laufenden Evaluation des Konkordats wären.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.