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19.3619 · Interpellation · 2019-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Kürzlich erschien der Bericht "Megatrends und Raumentwicklung Schweiz" des Rates für Raumordnung. Er enthält diverse Empfehlungen. So soll künftig auf einen weiteren Ausbau der Strasseninfrastruktur möglichst verzichtet werden. Punktuelle Kapazitätsengpässe seien vorab durch betriebliche und erst in zweiter Linie durch bauliche Massnahmen zu entschärfen. Ebenfalls sei die digitale Infrastruktur für eine flexible Nutzung der Verkehrsträger (Fahrspuren, die je nach Verkehrsaufkommen für die eine oder andere Fahrtrichtung genutzt werden können) und für das autonome Fahren (z. B. eine Spur für autonome Fahrzeuge einrichten) vorzubereiten.

Weiter zeigt der Bericht die Herausforderungen der Innenentwicklung, vor der viele Gemeinden stehen. Für diese anspruchsvolle Aufgabe sind sie auf Unterstützung der Kantone wie auch des Bundes angewiesen. Eine Hilfe bietet der nationale "Impuls Innenentwicklung", der aber 2020 ausläuft.

Dem Rat für Raumordnung gehören Fachleute aus unterschiedlichen Behörden, Verbänden und der Wissenschaft an, seine Aufgaben sind unter anderem die Früherkennung von Entwicklungen und die Konzeption raumordnungspolitischer Strategien.

Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. In welcher Form fliessen die Empfehlungen des Rates für Raumordnung in die Politik des Bundes ein?

2. Teilt der Bundesrat grundsätzlich die Haltung des Rates für Raumordnung, dass Kapazitätsengpässe auf den Strassen in erster Linie durch betriebliche Massnahmen gelöst werden sollen?

3. Werden die Empfehlungen des Rates für Raumordnung bei der Ausarbeitung des nächsten Ausbauschritts Step Nationalstrassen umgesetzt?

4. Wie will der Bund die Gemeinden in Zukunft bei der Entwicklung nach innen fachlich unterstützen?

5. Ist der Bundesrat bereit, den Impuls Innenentwicklung nach 2020 weiterzuführen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Unter der Federführung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) prüfen die betroffenen Bundesstellen die Empfehlungen des Rates für Raumordnung (ROR) und werden bis Ende Jahr erste Aussagen machen, wie sie mit den Empfehlungen umzugehen gedenken.

2. Bereits heute ist der Bundesrat bestrebt, die bestehenden Verkehrsanlagen optimal auszunutzen, bevor neue Infrastrukturen gebaut werden. Dieser Grundsatz ist im Sachplan Verkehr festgehalten und in den Infrastrukturplanungen zu berücksichtigen.

3. Die Empfehlungen des ROR stehen nicht im Widerspruch zu den bestehenden Absichten des Bundesrates. Bei der Erarbeitung des Step Nationalstrassen wird eine Vielzahl von Grundlagen benutzt. Zentral sind dabei die Vorgaben und verbindlichen Aussagen des Sachplans Verkehr zu berücksichtigen, dessen Programmteil sich derzeit in Überarbeitung befindet.

4. Die Siedlungsentwicklung nach innen ist das Ziel des revidierten Raumplanungsgesetzes, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist. Für die Umsetzung sind die Kantone im Rahmen der Richtplanung zuständig. Der Bund unterstützt Städte und Gemeinden bei der Siedlungsentwicklung nach innen direkt und indirekt auf vielfältige Weise. Zu erwähnen sind zum Beispiel der "Impuls Innenentwicklung", das Programm Agglomerationsverkehr sowie das Programm Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung.

5. Derzeit lässt die Tripartite Konferenz (TK) den "Impuls Innenentwicklung" unter Federführung des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK/ARE) evaluieren. Auf dieser Basis werden die verantwortlichen Stellen prüfen, ob und in welcher Form die Siedlungsentwicklung nach innen künftig unterstützt werden kann.

Antwort des Bundesrates.