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Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Vor erneuten Überlegungen muss eine Bilanz gezogen werden

19.3632 · Interpellation · 2019-06-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Laut dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung der von der Finanzkommission des Nationalrates eingereichten Motion 13.3363 sind Bund und Kantone bereit, über eine neue Aufgabenentflechtung zu diskutieren. Obwohl bereits 2008 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Finanzausgleichs erste gründliche Überlegungen angestellt wurden, steht nun im Bericht, dass es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Auch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ist dieser Meinung. Vier Bereiche, die von den beiden institutionellen Ebenen gemeinsam verwaltet und finanziert werden, könnten in dieser neuen Runde der Aufgabenteilung berücksichtigt werden: die individuelle Prämienverbilligung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die Ergänzungsleistungen, der regionale Personenverkehr sowie die Finanzierung und der Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi). Die Tatsache, dass sich der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes überlegt, die Finanzierung der Prämienverbilligungen ganz den Kantonen zu übertragen, worüber auch in verschiedenen Medien berichtet wurde, ist wahrscheinlich ebenfalls in diesem Zusammenhang zu sehen.

Neben der Frage der Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen ist aber auch die Frage der Lastenverschiebung von zentraler Bedeutung. Allerdings wurde bis heute weder zu den früheren Lastenverschiebungen (im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, NFA, sowie ausserhalb der NFA) noch zur dynamischen Entwicklung von einigen Lasten eine Bilanz gezogen. Zwar wurde ein Bilanzversuch ausschliesslich zur Aufgabenteilung im Zusammenhang mit der NFA erstellt. So haben die Kantone laut der Eidgenössischen Finanzverwaltung Lasten in der Höhe von fast 900 Millionen Franken auf den Bund übertragen. Die KdK ihrerseits schätzt die Lasten, die die Kantone vom Bund übernommen haben oder die ihnen durch Parlamentsentscheide zusätzlich entstanden sind, auf insgesamt 2,5 Milliarden Franken.

Der Bericht des Bundesrates gibt ausserdem nur Aufschluss über die Beiträge von Bund und Kantonen des Jahres 2016, womit keine Analyse über die reelle Entwicklung dieser Finanzflüsse erstellt werden kann.

Eine solche Bilanz wäre aber entscheidend, damit man sich einen Gesamtüberblick über die Lastenverschiebung zwischen Bund und Kantonen verschaffen kann, bevor erneut grundlegende Diskussionen über die Aufgabenteilung geführt werden. Insbesondere folgende wichtige Bereiche, bei denen die Kantone regelmässig von einer Lastenverschiebung sprechen, würden sich anbieten: Prämienverbilligung nach KVG, Fabi, Landwirtschaft, Spitalfinanzierung und Gesundheitskosten, Asyl und Heimatschutz.

Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine bezifferte Bilanz zur Aufgabenentflechtung des Jahres 2008 unerlässlich ist, bevor mit den Kantonen wieder über diese Frage diskutiert wird? Ist der Bundesrat ausserdem bereit, eine komplette Bilanz der letzten zehn Jahre über die Lastenverschiebung und die Finanzflüsse zu erstellen, und dies auch in den vorher genannten Bereichen ausserhalb der NFA?

2. Wie erklärt der Bundesrat die extrem hohen Differenzen zwischen den Berechnungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und den Zahlen der Kantone (KdK) hinsichtlich Lastenverschiebung in den Bereichen, die mit der NFA zusammenhängen?

3. Die kumulierten Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs und der neuen Unternehmenssteuerreform sind heute mittelfristig schwierig auszurechnen. Sollte vor erneuten Diskussionen über die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nicht abgewartet werden, bis man die konkreten finanziellen Auswirkungen dieser beiden Reformen messen kann?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde eine Globalbilanz aufgestellt, welche die quantifizierbaren finanziellen Auswirkungen aller NFA-Massnahmen für den Bund und für die Kantone enthält. Die Globalbilanz diente dazu, die Haushaltneutralität des Pakets NFA sicherzustellen. Eine Globalbilanz bezieht sich auf die Aufgaben- und Lastenverschiebungen in einem bestimmten Jahr. Beim Projekt NFA war dies das Jahr des Inkrafttretens 2008.

Der Bundesrat erachtet es als nicht zielführend, das Instrument der Globalbilanz ausserhalb eines spezifischen Projekts zur Aufgabenentflechtung anzuwenden. Die Ausgabendynamik wird durch die politische Steuerung wie auch durch exogene Faktoren beeinflusst. Eine Unterscheidung dieser Faktoren ist kaum möglich. Eine solche wäre jedoch notwendig, um eine Globalbilanz im Sinne des Interpellanten aufzustellen.

In dem von Bundesrat und KdK im Juni 2019 gemeinsam beschlossenen Projektmandat "Aufgabenteilung II" werden die Aufgaben- und Lastenverschiebungen zwischen den beiden Staatsebenen wie bei der NFA in einer Globalbilanz abgebildet, deren Ausgangssaldo null beträgt. Lastenverschiebungen und unterschiedliche Ausgabendynamiken, die sich im Zeitraum seit Inkrafttreten der NFA und dem Projekt "Aufgabenteilung II" manifestiert haben, werden nicht berücksichtigt. Hingegen können langfristige Entwicklungen der Ausgaben bei der Gesamtbeurteilung Eingang finden.

2. Im Rahmen einer von Bund und Kantonen paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe wurde u. a. versucht, eine Liste der Aufgaben- und Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Kantonen seit 2008 und von deren finanziellen Auswirkungen aufzustellen. Die Diskussionen in der Arbeitsgruppe haben gezeigt, dass bezüglich der Frage, ob eine Aufgaben- bzw. eine Lastenverschiebung vorliegt, unterschiedliche Sichtweisen bestehen. Insbesondere erwies sich die Unterscheidung zwischen einer Lastenverschiebung und einer Aufgabenintensivierung als schwierig. Unterschiedliche Definitionen dieser beiden Begriffe führten zu Differenzen grundsätzlicher Art bei der Beurteilung. Die Arbeitsgruppe empfahl schliesslich, beim Projekt "Aufgabenteilung II" vergangene Aufgaben- und Kompetenzverschiebungen unberücksichtigt zu lassen und in der Globalbilanz von einem Ausgangssaldo von null auszugehen.

3. Der Bundesrat wie auch die KdK sind der Meinung, dass der Zeitpunkt für die Inangriffnahme einer "Aufgabenteilung II" günstig ist, da mit der Verabschiedung der Teilrevision des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes (Filag) und des Staf zwei Grossprojekte zum Abschluss gebracht werden konnten. Das Projekt "Aufgabenteilung II" prüft die Aufgabenkompetenzen im Bundesstaat und hat eine effizientere Leistungserbringung im Bundesstaat zum Ziel. Damit ist die Zielsetzung eine andere als die der Teilrevision des Filag und des Staf. Die finanziellen Auswirkungen einer "Aufgabenteilung II" sind zudem unabhängig von denjenigen der beiden anderen Reformen.

Antwort des Bundesrates.