19.3766 · Motion · 2019-06-20
Finanzdepartement
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetze und Verordnungen, die die treuhänderische Pflicht der Schweizer Finanzakteure (Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Vermögensverwalter) regeln, so anzupassen, dass die Berücksichtigung der Klimarisiken explizit zur treuhänderischen Pflicht gehört.
Begründung
Die Interpellationen Comte 17.4315, Vonlanthen 19.3230, Mazzone 17.3904, Jans 18.3652 und Flach 18.4343 bringen zum Ausdruck, wie stark zurzeit der politische Wille ist, die treuhänderische Pflicht explizit auf die Berücksichtigung der Klimarisiken auszudehnen. Verschiedene in jüngster Zeit zu beobachtende Entwicklungen erfordern denn auch, dass der Bundesrat tätig wird. So verlangt das Pariser Übereinkommen in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c, dass die Finanzflüsse in Einklang zu bringen sind mit dem Ziel des Übereinkommens, die Klimaerwärmung auf unter 2 Grad oder gar unter 1,5 Grad einzudämmen. In der Schweiz besteht Handlungsbedarf. Eine Studie des Bundesamtes für Umwelt zeigt, dass das derzeitige Investitionsverhalten der Pensionskassen eine Erderwärmung von 4 bis 6 Grad mit sich brächte. Zudem sind die Klimarisiken anerkanntermassen in Wirklichkeit Finanzrisiken, dies betonen beispielsweise über dreissig Zentralbanken und Regulierungsbehörden, die dem Network for Greening the Financial System angehören, dem sich auch die Schweizerische Nationalbank und die Finma angeschlossen haben. Wie aus einem Rechtsgutachten des Anwaltsbüros NKF hervorgeht, würde nach richtiger Auslegung der gesetzlichen Grundlage bereits heute von den Anlegern verlangt, dass sie die Klimarisiken bei der Wahrnehmung ihrer treuhänderischen Pflicht berücksichtigen. Das Anliegen der Motion ist denn auch nicht eine materielle Änderung der heute geltenden Bestimmungen. Vielmehr geht es um eine Verdeutlichung. Der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Stärkung der Nachhaltigkeit des Finanzsystems, der zurzeit umgesetzt wird, verlangt, dass die Berücksichtigung der Klimarisiken in die treuhänderischen Pflichten aufgenommen wird. Ein kürzlich erschienener Bericht von PWC zeigt, dass sich dieser Aktionsplan auf die Schweiz auswirken wird und dass die Schweiz alles Interesse daran hat, ihre gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit der Zugang zum europäischen Markt sichergestellt ist. Aus all diesen Gründen muss der Bundesrat alles daransetzen, dass die Vorschriften, die die treuhänderischen Pflichten der Finanzakteure regeln, so angepasst werden, dass künftig die Berücksichtigung der Klimarisiken ausdrücklich zu diesen Pflichten gehört.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 eine Aussprache über das Vorgehen mit Blick auf einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz geführt. Er sieht in diesem Bereich grosse Chancen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und hat entschieden, eine behördeninterne Arbeitsgruppe unter der Leitung des SIF und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) und weiteren interessierten Behörden einzusetzen, welche bis spätestens im Frühling 2020 entsprechende Abwägungen und Vorschläge erarbeiten wird. So soll die Arbeitsgruppe insbesondere auch die möglichen Auswirkungen des von der EU verfolgten Aktionsplans für nachhaltige Finanzanlagen für den Schweizer Finanzsektor prüfen. Zur Frage, ob und wie der Finanzmarkt zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielsetzungen reguliert werden soll, will der Bundesrat bis Ende Jahr erneut eine Aussprache führen (vgl. Medienmitteilung vom 26. Juni 2019, "Bundesrat diskutiert über 'Sustainable Finance' und legt das weitere Vorgehen fest").
In Ergänzung dazu hat das Bafu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das dazu beitragen soll, die Rechtslage für Vermögensverwalter in der Schweiz dahingehend zu klären, inwieweit sie Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken, aber auch -wirkungen im Rahmen ihrer treuhänderischen Pflichten berücksichtigen müssen oder dürfen. Das Gutachten soll zudem Vorschläge beinhalten, wie der Berücksichtigung von materiellen Klima- und Nachhaltigkeitswirkungen aufgrund von Investitions- und Finanzierungsentscheiden im Recht besser Rechnung getragen werden könnte. Die diesbezüglichen Resultate sollen ebenfalls in den Bericht der genannten Arbeitsgruppe einfliessen. Mit dieser Prüfung wird den Anliegen der Motionärin insofern Rechnung getragen, als untersucht wird, ob heute allenfalls Lücken bestehen und deshalb Klimarisiken von Finanzmarktakteuren ungenügend berücksichtigt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.