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Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler bei effizient erbrachten Leistungen

19.3957 · Motion · 2019-08-13

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Leistungen, die in der notwendigen Qualität effizient und kostengünstig erbracht werden, in den Tarifstrukturen für die Kinderspitäler sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen sachgerecht abgebildet und kostendeckend vergütet werden. Gegebenenfalls unterbreitet er dem Parlament die dazu erforderlichen Gesetzentwürfe, allenfalls auch im Rahmen eines neuen Finanzierungsmodells ambulant/stationär.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Interpellationen Eymann 18.3915, "Nichtkostendeckende Vergütung der Leistungen der Kinderspitäler Zürich, St. Gallen, Basel, der Kinderklinik Bern und weiterer Kinderkliniken im ambulanten Bereich", sowie Hess Lorenz 18.4368, "Sind die Tarife für eine effiziente Kindermedizin wirklich zu tief?", festgehalten hat, ist es auch ihm ein grosses Anliegen, für alle Patientengruppen eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Kosten sicherzustellen. Dass die Tarife die Kosten einer effizienten Leistungserbringung in angemessener Weise decken, liegt heute grundsätzlich in der Verantwortung der Tarifpartner (sogenannte Tarifautonomie).

Die dafür notwendigen Instrumente sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) vorhanden.

Mit den Anpassungen des Tarifs für ambulante ärztliche Leistungen (Tarmed) in den Jahren 2014 und 2018 hat der Bundesrat die Leistungen der Grundversorgung inkl. der Pädiatrie tariflich bessergestellt und mit dem Eingriff im Jahr 2018 unter anderem für Kinder Ausnahmen bei den Mengenbeschränkungen für gewisse Leistungen eingeführt. Im stationären Bereich hat die Swiss DRG AG die Anliegen der Kinderspitäler bereits aufgenommen und in den letzten Jahren wesentliche Verbesserungen in der Tarifstruktur Swiss DRG erreicht, mit welcher sich eine systematische Unterdeckung der effizient erbrachten Leistungen der Kindermedizin vermeiden lässt. Der Bundesrat wird auch künftig im Rahmen seiner Kompetenzen auf die Tarifstrukturentwicklung der Kindermedizin ein besonderes Augenmerk legen.

Zusammenfassend wird der Bundesrat bei der Ausübung seiner gesetzlichen Aufgaben im Tarifbereich (Genehmigung, Anpassung, Festlegung) bei Vorliegen entsprechender Kosten- und Leistungsdaten der Leistungserbringer prüfen, wie dem Anliegen der Motion Rechnung getragen werden kann. Eine Anpassung des KVG braucht es dazu nicht.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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