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19.3987 · Motion · 2019-09-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt:

a. die Synergien zwischen den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und Agroscope im Bereich der Forschung zu analysieren und zu stärken;

b. Agroscope die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die den Erwartungen von Landwirtschaft und Gesellschaft entsprechen;

c. Agroscope als ein unabhängiges Agrarforschungsinstitut zu erhalten.

Begründung

Die Schweizer Landwirtschaft steht momentan vor zahlreichen Herausforderungen bezüglich Umwelt, Klima, Wirtschaft und Gesellschaft. Damit die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter diese Herausforderungen meistern können, müssen sie über eine starke und leistungsfähige Agrarforschung verfügen können. Im Hinblick auf eine Stärkung der schweizerischen Agrarforschung müssten die Möglichkeiten für Synergien mit den Eidgenössischen Technischen Hochschulen untersucht und konsolidiert werden. Es bedarf nicht nur der Stärkung der Agrarforschung in der Schweiz, sondern es müssen auch Doppelspurigkeiten vermieden werden. Die Agrarforschung muss zudem über finanzielle Mittel verfügen, die an die gesteckten Ziele und an die Erwartungen des Berufsstands und der Gesellschaft angepasst sind. Mittelfristig wird das Agroscope zugesprochene Budget den gesteckten Zielen entsprechend überprüft und angepasst werden müssen. Da die Agrarforschung ein sehr spezifisches Fachgebiet ist, muss sie ihre Eigenständigkeit behalten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

a. Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) haben gemäss Artikel 2 Absatz 1 des ETH-Gesetzes (SR 414.110) Studierende und Fachkräfte auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet auszubilden und die permanente Weiterbildung zu sichern (Bst. a) durch Forschung die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erweitern (Bst. b) und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern (Bst. c). Die ETH positionieren sich mit ihrer Forschung im Bereich des Erkenntnisgewinns, d. h., ihr Schwerpunkt liegt bei der Grundlagenforschung. Gemäss Artikel 115 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) ist Agroscope verantwortlich für die Erarbeitung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Grundlagen (d. h. Empfehlungen) für die landwirtschaftliche Praxis, Bildung und Beratung, (Bst. a), die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für agrarpolitische Entscheide (Bst. b) die Entwicklung, Begleitung und Evaluation agrarpolitischer Massnahmen (Bst. c), die Lieferung von Grundlagen für Neuorientierungen in der Landwirtschaft und für umwelt- und tiergerechte Produktionsformen (Bst. d und e) sowie für die Erfüllung von Vollzugsaufgaben (Bst. f). Agroscope positioniert sich im Bereich Handlungswissen mit Schwerpunkt Lösungsfindung für die Praxis. Die Aufgabenteilung zwischen ETH und Agroscope ergibt sich demzufolge im Grundsatz aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung der beiden Institutionen. Um das Synergiepotenzial zwischen den ETH und Agroscope maximal auszunutzen, wird der Wissensaustausch und Technologietransfer regelmässig gepflegt. Dies erfolgt u. a. im Rahmen von Foren, der Betreuung von Doktorierenden und gemeinsamen Forschungsprojekten.

Gemäss Artikel 45 Buchstabe 3 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1) analysiert zudem das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zusammen mit Agroscope alle vier Jahre bei der Erstellung des Forschungskonzepts Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft die konkreten Schnittstellen von Agroscope zu anderen nationalen und internationalen Institutionen, die sich mit Agrarforschung beschäftigen. Dazu gehören auch die ETH.

Im Weiteren hat der Bundesrat am 30. November 2018 eine neue Standortstrategie für Agroscope beschlossen. Eine Vertiefung der Analyse der Komplementarität und der Nutzung von Synergien mit anderen Forschungspartnern wie zum Beispiel den ETH und den Kantonen erfolgt mit dem Bericht zur Detail- und Umsetzungsplanung, der dem Bundesrat im zweiten Quartal 2020 vorgelegt werden soll.

b. Mit der Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Standortstrategie von Agroscope sollen Synergien innerhalb von Agroscope noch besser genutzt werden. Die dadurch realisierten Einsparungen (vor allem im Bereich Infrastruktur) können von Agroscope in die landwirtschaftliche Forschung reinvestiert werden. Um den Ansprüchen der Gesellschaft und der landwirtschaftlichen Praxis Rechnung zu tragen, ist eine rasche Umsetzung der Standortstrategie angezeigt. Eine allfällige zusätzliche Mittelaufstockung wäre vom Parlament im Rahmen des Voranschlags zu beschliessen.

c. Das Parlament hat die Motion Savary 18.3241 angenommen. Die Motion verlangt, dass im Zusammenhang mit dem Betrieb von Agroscope die Kann-Formulierung durch eine Muss-Formulierung ersetzt wird. Mit der Anpassung von Artikel 114 LwG im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) soll diese Forderung umgesetzt und gesetzlich verankert werden. Die Aufgaben von Agroscope gemäss Artikel 115 Absatz 1 LwG (insbesondere die Buchstaben b, c und f) erfordern eine unabhängige Agroscope und bleiben weiterhin bestehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.