19.4001 · Interpellation · 2019-09-11
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Nachdem die EU mit ihrer Nichtanerkennung der Schweizer Börse unser Land diskriminiert hat, zeigen sich nun auch auf diplomatischer Ebene zunehmende und unbegründete Verbalattacken gegen unser Land. Dazu gehört die Erklärung, die Botschafter Michael Matthiessen, EU-Vertreter in der Schweiz, anlässlich eines runden Tischs abgegeben hat, den die finnische Botschaft zu Beginn der finnischen Präsidentschaft des EU-Rates in Bern organisierte.
Matthiessen setzte ohne Ankündigung zum Sprung an die Gurgel der Schweiz an und drohte, wie aus der Presse hervorging, klar und deutlich, dass bei einem Scheitern des Rahmenabkommens unser Land von der EU einverleibt würde. "Wenn ihr nicht am Tisch sitzt, kommt ihr auf die Speisekarte", so die freundlichen Worte, die der Diplomat an die Schweiz richtete.
Darum stelle ich folgende Fragen:
1. Will die Schweiz auf diese deutliche Einschüchterung von Botschafter Matthiessen reagieren? Wenn ja, wie?
2. Ist es tragbar, dass die Schweiz und ihre Bürgerinnen und Bürger einem zum Verzehr bereiten Mahl gleichgestellt werden, falls wir uns demokratisch für unsere Unabhängigkeit und Freiheit entscheiden und den Rahmenvertrag nicht unterzeichnen?
3. Ist die Achtung, die die EU unserem Land und unseren Entscheiden entgegenbringt, blosse Fassade? Denkt man in Brüssel tatsächlich, aus der Schweiz einen einzigen Happen zu machen?
4. Versteht die EU die schweizerische direkte Demokratie und ist sie bereit, sie zu akzeptieren, oder sind für Brüssel der Wille der Stimmberechtigten und die Tatsache, dass das Schweizervolk immer das letzte Wort haben muss, ein Hindernis, das so rasch wie möglich abgeschafft gehört?
5. Ist Matthiessen noch der richtige Gesprächspartner und die richtige Person für die Aufrechterhaltung der diplomatischen Beziehungen? Stören seine Äusserungen nicht das Vertrauen der Schweiz in ihn? Eine Sache ist es, Klartext zu reden, eine andere aber, Drohungen auszusprechen.
6. Müssen wir uns in den kommenden Monaten auf neue Formen von Druck, Einschüchterung und Drohung vonseiten der EU gefasst machen?
7. Ist nicht vielleicht der Zeitpunkt gekommen, in unserer Aussenpolitik und in unseren Beziehungen mit der EU etwas mehr Stolz und Entschlossenheit an den Tag zu legen? Nur zu oft hat man den Eindruck, es werde zu wenig gemacht, um sich aus der Ecke zu befreien, in die uns die EU drücken möchte.
Stellungnahme des Bundesrates
1.-3./5./7. Der Bundesrat hat in Bezug auf das institutionelle Abkommen (Insta) eine klare Haltung, die der EU seit Langem bekannt ist: Er wird mit der EU erst dann ein Insta abschliessen, wenn die letzten drei offenen Punkte (Sicherung des Lohnschutzes, staatliche Beihilfen und Unionsbürgerrichtlinie) zufriedenstellend geklärt und die Interessen der Schweiz berücksichtigt werden konnten.
4. Der Bundesrat legt seinen Ansprechpartnern in der EU und den EU-Mitgliedstaaten regelmässig die Bedeutung der direkten Demokratie bzw. die Rolle der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger als Souverän und Pfeiler des Schweizer Politiksystems dar. Voraussetzung für das gute Funktionieren des politischen Systems der Schweiz ist die Bereitschaft zu Kompromissfindung und Interessenausgleich.
6. Zurzeit werden verschiedene Dossiers von der EU mit Fortschritten bzw. dem Abschluss des Insta verknüpft: Beispielsweise wurde die Börsenäquivalenz gemäss Mifir 23 nicht verlängert, und verschiedene Verhandlungsdossiers sind suspendiert (z. B. Strom, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit). Auch die zeitgerechte Aktualisierung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse betreffend den Bereich der Medizintechnik ist infrage gestellt. Zudem stehen auch mögliche Probleme bei Kooperationsprogrammen im Raum, wie z. B. die weitere Beteiligung der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation ("Horizon Europe"). Sachfremde politische Verknüpfungen sind unbegründet sowie kontraproduktiv. Der Bundesrat hat dies der EU auch unmissverständlich mitgeteilt. Gleichzeitig bereitet sich die Schweiz auf alle Eventualitäten vor und ergreift zum geeigneten Zeitpunkt die angemessenen Massnahmen, wie sie das bspw. durch die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur getan hat, welche seit Juli 2019 wirkt.
Antwort des Bundesrates.