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19.4038 · Postulat · 2019-09-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie mit einem Zeitvorsorgesystem spezifische Dienstleistungen abgegolten und wie mit den dadurch aufgebauten Guthaben entsprechende Dienstleistungen bezogen werden können. Dabei geht es insbesondere um Dienstleistungen rund um die Betreuung und Pflege von älteren Menschen, aber auch um die familienergänzende Kinderbetreuung, soweit diese ohne spezifische Fachausbildungen wahrgenommen werden können.

Begründung

Die demografische Entwicklung, der gesellschaftliche Wandel, der akut werdende Pflegenotstand oder die ständig steigenden Gesundheitskosten bringen zahlreiche Herausforderungen sowie grossen Druck mit sich, die nach einer umfassenden Lösung verlangen. Zudem steigt der Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung, die vielfach auch innerhalb der Verwandtschaft oder Nachbarschaft gelöst wird. Ein Zeitvorsorgesystem kann einen wichtigen Beitrag zur Lösung dieser künftigen Herausforderungen leisten. Dabei unterstützen sich verschiedene Generationen gegenseitig in verschiedenen Lebenszyklen, insbesondere bei der praktischen Alltagsbewältigung. Ein Zeitvorsorgesystem honoriert dabei die Leistungserbringer mit Zeitgutschriften, die dann später für die eigenen Betreuungsbedürfnisse genutzt werden können. Es entsteht deshalb ein sinnvoller Anreiz zu einem gesellschaftlichen Engagement und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zu regeln wären dabei voraussichtlich Fragestellungen rund um die Rahmenbedingungen, Organisation und Administration. Ebenso muss im Rahmen einer subsidiären Lösung die Mobilität der Guthaben gewährleistet sein. Dass ein solches Zeitvorsorgesystem einen nachhaltigen Beitrag zur Lösung der beschriebenen Herausforderungen leisten kann, zeigen lokal verwirklichte Beispiele wie die Stiftung Zeitvorsorge in St. Gallen oder der Verein Kiss.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Landolt 17.3582, "Chancen eines Zeitvorsorgesystems", mit gleichem Inhalt, ist immer noch gültig. In der Schweiz gibt es hauptsächlich zwei Zeitvorsorgesysteme, die gut dokumentiert sind. Zum einen handelt es sich um das Modell der Stadt St. Gallen, das 2014 als Pilotprojekt auf der Grundlage einer explorativen Studie des Eidgenössischen Departementes des Innern eingeführt wurde (Bass, Zeitgutschriften für die Begleitung, Betreuung und/oder Pflege älterer Menschen. Literaturübersicht und Einschätzungen von Experten aus der Praxis, Bern 2008). Zum anderen hat sich in den letzten Jahren das Genossenschaftsmodell Kiss (Keep It Small and Simple) entwickelt, das zur Gründung mehrerer Genossenschaften und Vereine in der Zentral- und Ostschweiz geführt hat. In beiden Fällen tauschen Einzelpersonen untereinander Hilfeleistungen aus. Die erbrachten Dienstleistungen werden in Stunden erfasst, die für die Hilfeleistungen aufgewendet werden. Im Gegenzug werden Zeitgutschriften abgegeben, die die Zeitvorsorgenden zu einem späteren Zeitpunkt gegen gewünschte Leistungen von gleicher Dauer eintauschen können.

Seit der Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Landolt von 2017 wurde das St. Galler Pilotprojekt einer Evaluation unterzogen (Infras/Höpflinger F./Careum Forschung, Evaluation des St. Galler Zeitvorsorgemodells, Zürich, 2017). Die Evaluation ergab positive Ergebnisse, die die Stadt dazu veranlassten, das Zeitvorsorgesystem weiterzuführen. Eine Stärke des Systems ist gemäss Evaluation die Umsetzung auf gesamtstädtischer Ebene, wodurch genügend Teilnehmende zusammenkamen und gleichzeitig eine lokale Verankerung sichergestellt werden konnte. In St. Gallen wurde das System von der öffentlichen Hand konzipiert und umgesetzt, was den Teilnehmenden eine Garantie für die Einlösung der Zeitguthaben bietet. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass diese Garantie als Zeichen der Anerkennung von Freiwilligenarbeit gewertet wird, aber von den Teilnehmenden nicht als entscheidender Faktor angesehen wird.

Der Verein Kiss hat die Kosten und den potenziellen Nutzen seines Zeitvorsorgesystems auswerten lassen (Bass, Quantifizierung des Nutzens der Zeitvorsorge Kiss, Bern, 2016). Wie die Stadt St. Gallen ist Kiss zum Schluss gekommen, dass sich das Zeitvorsorgesystem positiv auf die Freiwilligenarbeit und den Verbleib von älteren Personen im eigenen Haushalt auswirkt. Der Verein Kiss hat auch die Funktionsweise des Modells untersuchen lassen (ETHZ/FHNW, Zeitvergütete, organisierte Nachbarschaftshilfe. Ein Evaluationsbericht, Zürich, 2017). Die Ergebnisse der Auswertung zeigen, dass die Grundlagen und Strukturen des Modells mittlerweile etabliert und gut dokumentiert sind, sodass das Modell auf andere lokale Genossenschaften übertragen werden kann. Die pragmatische Funktionsweise der Genossenschaften in einem flexiblen, an die lokalen Gegebenheiten angepassten Rahmen ist ein zentraler Aspekt des Modells, weshalb eine umfassende Ausdehnung nur schwer realisierbar ist.

Demnach stehen heute Dokumente, Erfahrungen, praktische Instrumente und Evaluationen zur Verfügung, die als Orientierungshilfe und zur Unterstützung bei der Organisation von Zeitvorsorgesystemen dienen können (basierend auf dem St. Galler Modell, dem Kiss-Genossenschaftsmodell oder Teilen davon). Nach Ansicht des Bundesrates sind weitere Arbeiten auf Bundesebene somit nicht erforderlich, zumal die Zeitvorsorgesysteme vor allem auf lokaler Ebene zum Einsatz kommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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