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19.4039 · Interpellation · 2019-09-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Zahlen des Bundesamtes für Statistik zu häuslicher Gewalt zeigen, dass Frauen besonders von häuslicher Gewalt betroffen sind und Männer mehrheitlich Täter sind. Bei Tötungsdelikten im Bereich häusliche Gewalt waren 2016 95 Prozent der Opfer Frauen und 90 Prozent der Beschuldigten Männer. Studien und Statistiken zeigen zudem, dass Schusswaffen relativ häufig bei Tötungsdelikten im häuslichen Bereich eingesetzt werden (2009 bis 2016 waren Schusswaffen in 34 Prozent der Fälle die Tatwaffe, wobei das häufigste Tatmittel Schneid-/Stichwaffen sind). Die leichte Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Schusswaffen kann geschlechtsspezifische Gewalt verstärken, sowohl in Konfliktsituationen als auch in Ländern wie der Schweiz, die nicht in einen bewaffneten Konflikt involviert sind. Dabei weisen internationale Studien nach, dass eine Verschärfung der Waffengesetze auch zu einem Rückgang von Tötungsdelikten und Suiziden führt, wie das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EGB) in seinen Informationsblättern zu häuslicher Gewalt festhält.

Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) sowie das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) ratifiziert und ist daher verpflichtet zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In den letzten abschliessenden Empfehlungen des Cedaw-Komitees von 2016 an die Schweiz wird die Schweiz aufgefordert, die Studie zum Zusammenhang von privatem Waffenbesitz und geschlechtsspezifischer Gewalt, um die hier ersucht wird, in Auftrag zu geben. Der Bundesrat wird aufgefordert, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und die Studie in Auftrag zu geben.

Ich stelle dem Bundesrat deshalb die folgenden Fragen:

1. Wann und wie wird der Bundesrat gemäss den Empfehlungen des Cedaw-Ausschusses an die Schweiz (COB 2016, Ziff. 27f) eine unabhängige Studie über den Zusammenhang zwischen privatem Waffenbesitz und geschlechtsspezifischer Gewalt durchführen?

2. Wie will der Bundesrat die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Studie sicherstellen? Wie plant er die zivilgesellschaftlichen Frauenorganisationen einzubeziehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Wie von der Interpellantin erwähnt, gibt es bereits verschiedene Studien (s. EBG, Informationsblatt 4, Häusliche Gewalt und Tatmittel Schusswaffe, Stand August 2019), die sich mit privatem Waffenbesitz und häuslicher Gewalt befassen. Aus diesen geht u. a. hervor, dass eine mit einer Verschärfung des Waffengesetzes einhergehende Verringerung des privaten Waffenbesitzes zu einer Reduktion von Suiziden und Tötungsdelikten führt. In der Schweiz wurden denn auch in den letzten Jahren verschiedene Reformen der Armee- und Waffengesetzgebung durchgeführt, um die Verfügbarkeit von Schusswaffen in der Bevölkerung zu reduzieren und Waffengewalt vorzubeugen.

Aus Analysen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) geht hervor, dass der Anteil Tötungsdelikte mit Schusswaffen (inkl. ausserhäuslicher Bereich) von 34 Prozent im Zeitraum 2000-2004 auf 20 Prozent im Zeitraum 2009-2016 zurückgegangen ist (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/haeusliche-gewalt.assetdetail.4262024.html). Eine mögliche Erklärung hierfür könnte die aufgrund der oben erwähnten Reformen verringerte Anzahl Armeewaffen in der Schweizer Bevölkerung sein. Aufgrund der Datenlage lässt sich dieser Zusammenhang jedoch nicht statistisch überprüfen. Eine Analyse aus den Schweizerischen Sicherheitsbefragungen zeigt, dass der Anteil von Haushalten mit Schusswaffen kontinuierlich von 35,4 Prozent im Jahr 2000 auf 22,5 Prozent im Jahr 2015 gesunken ist (Killias Martin, Biberstein Lorenz (2016): Schusswaffen in Schweizer Haushalten. Analyse aus den Schweizerischen Sicherheitsbefragungen 2000-2015). Die Anzahl Angehöriger der Armee, die bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht ihre persönliche Waffe ins Eigentum übernommen haben, ist von 43 Prozent (31 915) im Jahr 2004 auf 13 Prozent (3108) im Jahr 2018 zurückgegangen (Quelle: Personelles der Armee).

Das BFS führt aktuell mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eine auf fünf Jahre, von 2019 bis 2024 angelegte Zusatzerhebung bei sämtlichen Tötungsdelikten der PKS durch. Ziel dieser im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) durchgeführten Zusatzerhebung ist es, noch detailliertere Informationen über die näheren Tatumstände, wozu auch die verwendete Tatwaffe gehört, Motive und Ursachen von Tötungsdelikten und somit weitere Erkenntnisse für die Präventionsarbeit zu erhalten. Die Ergebnisse werden, sofern genügend Daten für eine aussagekräftige Auswertung vorliegen, voraussichtlich 2025 in einem Bericht publiziert. Die Resultate werden anschliessend mit den Kantonen diskutiert.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den oben erwähnten Massnahmen, insbesondere mit der laufenden BFS-Zusatzerhebung, der Cedaw-Empfehlung Rechnung getragen wird. Er wird den zuständigen UNO-Ausschuss im sechsten periodischen Cedaw-Bericht, der Ende 2020 fällig ist, entsprechend informieren.

Antwort des Bundesrates.