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19.4040 · Interpellation · 2019-09-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Das italienische Unternehmen Cossi/Condotte SpA hat 2013 von der Alptransit Gotthard AG den Zuschlag für das Los "Fahrbahn und Logistik" für den Ceneri-Basistunnel über einen Betrag von insgesamt 138 Millionen Franken erhalten.

Auf der Baustelle des Unternehmens, das auch in Italien grosse Schwierigkeiten mit der Justiz hat (Festnahme des Verwaltungsratspräsidenten letztes Jahr wegen mutmasslicher Straftaten in Zusammenhang mit der Mafia), kam es zu verschiedenen Unregelmässigkeiten in Zusammenhang mit den Löhnen, dem Management der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitsunfällen.

Zudem geht aus Informationen hervor, dass die Cossi/Condotte SpA verschiedenen Gemeinden, dem Kanton Tessin und vermutlich auch dem Bund die geschuldeten Gewinnsteuern nicht bezahlt hat. Dabei soll es sich um einen Betrag von mehreren Millionen Franken handeln, Geld, das die Gemeinden, der Kanton und der Bund voraussichtlich nie zu Gesicht bekommen werden.

Ich frage den Bundesrat:

1. Stimmt es, dass die Cossi/Condotte SpA gegenüber Schweizer Gemeinden, dem Kanton Tessin und dem Bund beträchtliche Steuerschulden (Gewinnsteuern) hat?

2. Wie hoch ist der Betrag, den das Unternehmen der Eidgenössischen Finanzverwaltung schuldet?

3. Ist es noch möglich, den geschuldeten Betrag im Rahmen der Abrechnung nach Abschluss der Arbeiten zurückzubehalten?

4. Falls nein, wie beabsichtigt der Bund den finanziellen Schaden, den die Cossi/Condotte SpA der öffentlichen Hand zugefügt hat, wiedergutzumachen, eine Firma, an die der Bund über die Alptransit Gotthard AG ein Los für den Ceneri-Basistunnel über einen Betrag von 138 Millionen Franken vergeben hat? Beabsichtigt der Bund, die Gemeinden und den Kanton Tessin zu entschädigen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Interpellant stellt in seinem Vorstoss verschiedene steuerrechtliche Fragen zu einer bestimmten Gesellschaft, der Cossi/Condotte SpA. Aufgrund des Steuergeheimnisses kann der Bundesrat hierzu keine Stellung nehmen.

Antwort des Bundesrates.