19.4081 · Motion · 2019-09-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die UKW-Radiofrequenzen bis in das Jahr 2025 unterstützt werden. Es soll dabei garantiert sein, dass die SRG keine Eigendynamik in dieser Sache entwickelt und keinen möglichen früheren Abschaltungstermin durchsetzt. Es soll und darf auch keine Lobbying-Aktivitäten oder Werbekampagnen geben, um die Privatradios für einen früheren Abschalttermin zu gewinnen.
Begründung
Das Radio hat trotz Internetzeitalter nicht seine Bedeutung verloren. Die gängigen UKW-Radios sind in Schweizer Stuben immer noch stark präsent. Rund 56 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer hören zum grossen Teil Radio über UKW. Eine frühere Abschaltung als 2025 macht nicht nur aus nostalgischen Gründen keinen Sinn. Es würden Hunderttausende UKW-Radios auf einen Schlag nutzlos. Zudem sind in vielen PKW heute noch UKW-Radios eingebaut. Der Umbau wäre mühsam und würde zu unnötigem Mehraufwand führen. Das ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll.
Es gibt zudem keine gesetzlichen Grundlagen für eine verfrühte Abschaltung. Eine verfrühte Abschaltung könnte ausserdem zu Monopolbildungen auf dem Schweizer Radiomarkt führen. Dies könnte unerwünschte Marktverzerrungen generieren. Auch ist es wahrscheinlich, dass ausländische Radiosender den Schweizer Markt vereinnahmen. Darum brauchen wir einen geordneten Ausstieg, der es den Radioschaffenden ermöglicht, sich auf die neuen Herausforderungen aus dem Ausland vorzubereiten und mit inhaltlich starken Themen gute Alternativen anzubieten. Dass die SRG mit DAB plus und den UKW-Sendern für eine gewisse Zeit ein Doppelsystem finanzieren muss, war ihr von Anfang an bewusst. Dies muss man als Unternehmen in der Buchhaltung berücksichtigen. Darum ist es auch absurd, dass das Bundesamt für Kommunikation für knapp 7,5 Millionen Franken eine diesbezügliche Werbekampagne fährt und zugleich die SRG über kaum realistische 15 Millionen Franken Mehrkosten jammert. Wir dürfen den Schweizer Radiomarkt nicht einfach aufgeben, sondern müssen schauen, dass wir gute wirtschaftliche und technische Rahmenbedingungen schaffen, damit Schweizerinnen und Schweizer von einem vielfältigen und starken Programm profitieren können. Das braucht Zeit, und darum sollten die UKW-Sender bis mindestens 2025 weiter funktionieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Digitalisierung der Radioverbreitung - von UKW zu DAB plus - ist ein gemeinsames Anliegen der gesamten schweizerischen Radiobranche, mit dem Ziel, mehr Programmvielfalt zu schaffen. Dies ist mit der analogen UKW-Technik mangels Frequenzen nicht möglich. Der Bundesrat unterstützt diese Bestrebungen mit seiner Digitalisierungsstrategie von 2006. Entsprechend informierte die in der Arbeitsgruppe Digitale Migration (AG DigiMig) organisierte Radiobranche am 1. Dezember 2014 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation formell über die Absicht, die Verbreitung der Radioprogramme über UKW-Netze spätestens Ende 2024 einzustellen. In der AG DigiMig sind alle Privatradioverbände und die SRG vertreten, zudem das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in beratender Funktion und ohne Stimmrecht. Gestützt auf den sogenannten DigiMig-Schlussbericht von 2014 unterzeichneten die SRG und über 80 Prozent der Privatradios am 18. März 2015 eine Vereinbarung, die zum Ziel hat, den UKW-Abschaltzeitpunkt als Branchenlösung zu bestimmen und ein Abschaltszenario zu entwickeln.
Der Bundesrat nahm im Oktober 2017 das Ziel der Radiobranche auf: Er erklärte den digitalen Standard DAB plus zum Hauptverbreitungsweg für Radioprogramme ab 2020 und sorgte in Artikel 62a der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV; SR 784.102.1) für die Möglichkeit, bestehende UKW-Funkkonzessionen bis Ende 2024 zu verlängern. Gleichzeitig schuf er in der FKV die Grundlage für eine UKW-Abschaltung vor 2024, "sofern dies für eine geordnete Umsetzung des Übergangs von der analogen auf die digitale Verbreitung erforderlich ist".
Die rechtlichen Grundlagen für eine vorzeitige UKW-Abschaltung sind somit vorhanden. Allerdings wird sie weder vom Bundesrat verordnet noch von der SRG forciert. Die vorzeitige Abschaltung würde nur erfolgen, wenn sich die Branche darauf verständigt. Dabei ist die SRG nur eine von mehreren Parteien. Der Bund begleitet den Entscheid der Radiobranche lediglich unterstützend: So erhalten die privaten Radioveranstalter Beiträge aus der Radio- und Fernsehabgabe und der Konzessionsabgabe, um die Doppelbelastung auf den beiden Kanälen DAB plus und UKW aufzufangen. Zudem betreibt das BAKOM seit 2017 eine gesetzlich abgestützte Kommunikationskampagne, um die Bevölkerung auf den Umstieg von UKW zu DAB plus vorzubereiten.
Es ist richtig, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten ein neues Radiogerät beschaffen müssen, wenn UKW abgeschaltet wird. Allerdings hat der Markt im Anschluss an den DigiMig-Entscheid vom Dezember 2014 rasch reagiert und verkauft seither fast nur noch DAB-plus-Geräte (mit integriertem UKW-Empfang). Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Anzahl verbleibender UKW-Radios dank der normalen Ersatzkäufe in den kommenden Jahren stark rückläufig sein wird.
Die Radioveranstalter sind auf eine hohe Durchdringung der Haushalte und Fahrzeuge mit DAB-plus-Geräten angewiesen, damit sie ihr Publikum auch nach der UKW-Abschaltung erreichen. Die vom Motionär geforderte Verlängerung des UKW-Betriebs dürfte sich deshalb negativ auf den Verkauf von DAB-plus-Geräten auswirken. Einen Verkaufsschub könnte nur ein definitiv kommunizierter und rasch vollzogener Abschaltentscheid bringen. Dies zeigen Erfahrungen in Norwegen, wo UKW Ende 2018 abgeschaltet wurde.
Dies gilt auch für Fahrzeuge, von denen Ende 2018 erst knapp 30 Prozent mit einem DAB-plus-Radio ausgerüstet waren. Diesem grossen Nachholbedarf, insbesondere bei älteren Autos, soll ebenfalls mit der Kommunikationskampagne begegnet werden. Da Ende 2018 über 90 Prozent aller Neuwagen standardmässig ein DAB-plus-Radio eingebaut hatten, wird dieser Anteil in den kommenden Jahren jedoch stark ansteigen. Hinzu kommt, dass in der EU ab 2021 jedes in ein neues Auto eingebaute Radiogerät DAB-plus-tauglich sein muss.
Die Forderung der Motion, UKW bis 2025 weiter zu betreiben, unterscheidet sich nur unwesentlich von den Zielen der Radiobranche und den darauf ausgerichteten rechtlichen Bestimmungen. Sie verhindert aber flexible Lösungen und läuft so den vom Bund unterstützten gemeinsamen Bestrebungen der Radiobranche für eine Digitalisierung der Radioverbreitung zuwider. Sie gefährdet dadurch das Anliegen, auch in Zukunft über ein vielfältiges und starkes Radio-Programmangebot in der Schweiz zu verfügen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.