19.4087 · Interpellation · 2019-09-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ohne die Akzeptanz der lokalen Bevölkerung wird kein Atommülllager gebaut werden können. Das Partizipationsverfahren stellt die Einbindung der betroffenen Bevölkerung sicher und verstärkt die Checks and Balances in einem Projekt, dessen Auswirkungen sich über Jahrtausende erstrecken.
Die Aufwendungen für die regionale Partizipation werden als Teil der laufenden Rechnung von der Nagra jährlich bewilligt. Damit verfügt diese über ein starkes Mittel zur Einflussnahme auf die Aktivitäten der Regionalkonferenzen. In den vergangenen Jahren wurden die von den Entsorgungspflichtigen zur Verfügung gestellten Mittel reduziert, obwohl die Arbeitslast für die regionale Partizipation unverändert hoch war.
Es entstehen immer wieder Ziel- und Interessenkonflikte zwischen Nagra, BFE und Regionalkonferenzen, insbesondere, wenn die Nagra via Regionalkonferenz Stellungnahmen von ihr unliebsamen Gutachterinnen und Gutachtern finanzieren sollte. Kritische Expertenmeinungen können damit gezielt ausgeschaltet werden. Diese Abhängigkeiten degradieren die Regionalkonferenzen zu einem verlängerten Arm von Nagra und BFE. Mehrmals wurde über das Budget auf die Themensetzung der Regionalkonferenzen eingewirkt. Damit können die Bedürfnisse der regionalen Bevölkerung nur noch bedingt erfüllt werden.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Anerkennt der Bundesrat das Partizipationsverfahren und damit die von Nagra und Behörden nicht beeinflusste Mitsprache der Bevölkerung als wichtiges Instrument im Sachplanverfahren geologisches Tiefenlager, um die Akzeptanz der Bevölkerung für ein zukünftiges Atommülllager zu erlangen?
2. Die aktuelle Verantwortlichkeit für die Geldmittel der regionalen Partizipation ist ein klarer Schwachpunkt in der Corporate Governance des Sachplans und untergräbt deren Glaubwürdigkeit. Wie kann die Verantwortlichkeit der Finanzierung besser gelöst werden, um eine Einflussnahme durch Nagra und BFE auszuschliessen?
3. Die Regionalkonferenzen fühlen sich zunehmend als Dienstleister für das BFE und können ihre Rolle als Bindeglied zur Bevölkerung durch eigenständige Themensetzung nur noch bedingt wahrnehmen. Welches Gewicht misst der Bundesrat unabhängigen, nur der Bevölkerung verpflichteten Regionalkonferenzen zu?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund entschädigt die Regionalkonferenzen für ihre Aufwände, welche im Rahmen der Zusammenarbeit nach Artikel 18 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) bzw. der regionalen Partizipation im Sachplanverfahren anfallen. Die Mittel dafür werden der Bundeskasse entnommen und anschliessend gestützt auf Artikel 11 Buchstabe f der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 2006 (GebV-En; SR 730.05) der Nagra in Rechnung gestellt. Die Mittel werden folglich nicht von der Nagra bewilligt. Vielmehr entscheidet das Bundesamt für Energie (BFE) autonom über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel.
Grundlage für die Entschädigung der Regionalkonferenzen bilden einvernehmlich mit dem BFE abgeschlossene Leistungsvereinbarungen. Die Kostendächer werden auf Basis der vereinbarten Aufgaben und Tätigkeiten festgelegt und sind folglich pro Jahr unterschiedlich. Sie wurden in den letzten Jahren mehrheitlich nicht ausgeschöpft. Das BFE kann somit nicht ungebührlich Einfluss auf die Meinungsbildung der Regionalkonferenzen nehmen. Der Bundesrat sieht deshalb auch keinen Anlass für einen Systemwechsel in der Finanzierung der Regionalkonferenzen.
Der Bundesrat erachtet die Unabhängigkeit der Regionalkonferenzen im Rahmen ihres Mandats und der gesprochenen finanziellen Mittel als entscheidend für eine echte und glaubwürdige Partizipation der betroffenen Regionen. Es ist jedoch Aufgabe des BFE, darüber zu wachen, dass sich die Themensetzung durch die Regionalkonferenzen im Aufgabenspektrum des Sachplans geologische Tiefenlager bewegt. Mangels gesetzlicher Grundlage kann der Bund keine Beschäftigung mit Themen finanzieren, die sich nicht auf den Sachplan stützen können.
Antwort des Bundesrates.