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Kein Freihandel im Bereich Landwirtschaft mit Ländern, die Brandrodungen zulassen

19.4323 · Motion · 2019-09-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Mit Ländern, welche Brandrodungen nicht wirksam bekämpfen, soll die Schweiz keine Landwirtschafts-Freihandelsabkommen abschliessen respektive bestehende - möglichst bald - kündigen.

Begründung

Der Sommer 2018 hat gezeigt, wie verheerend in diversen Gebieten auf der Welt Waldbrände wüten. Im Amazonasgebiet wurde gar geltend gemacht, Brandrodungen würden gefördert - durch wen auch immer. Wie dem auch sei: Da diese Brandrodungen dazu benützt werden, landwirtschaftliche Anbaufläche zu gewinnen, ist es gerechtfertigt, dass die Schweiz gegenüber diesen Ländern Freihandel verweigert, wenn die Brandrodungen von den entsprechenden Regierungen nicht wirksam bekämpft werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen einer kohärenten Aussenpolitik setzt der Bundesrat die verschiedenen verfügbaren Instrumente parallel ein, um die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung sowohl in der Schweiz als auch im Ausland zu fördern.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Freihandelsabkommen (FHA) der Schweiz keinen Agrarfreihandel ermöglichen, sondern für Landwirtschaftsprodukte lediglich gezielte Konzessionen gewähren. Der Bundesrat stellt dabei sicher, dass die gewährten Konzessionen für die Schweizer Landwirtschaft verkraftbar sind.

Als Wirtschaftsabkommen tragen FHA primär zur wirtschaftlichen Entwicklung bei. Dabei werden auch die sozialen und ökologischen Konsequenzen des Handels in diesen Abkommen berücksichtigt. Die neueren FHA enthalten ein umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, das unter anderem Verpflichtungen hinsichtlich der wirksamen Umsetzung der nationalen Umweltschutzgesetze und Arbeitsnormen sowie der Aufrechterhaltung des bestehenden Schutzniveaus umfasst. Andere Bestimmungen betreffen die nachhaltige Bewirtschaftung der Wald- und Fischereiressourcen sowie die Förderung von Investitionen und Handel mit Gütern und Dienstleistungen, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Zudem setzt sich die Schweiz in den neueren FHA-Verhandlungen für die Etablierung eines bilateralen Dialogs über eine nachhaltige Landwirtschaft ein.

FHA mit solchen Bestimmungen schaffen eine zusätzliche Plattform, die es der Schweiz ermöglicht, Themen wie die nachhaltige Bewirtschaftung der Waldressourcen, die Änderung der Landnutzung und den illegalen Holzschlag im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Handel direkt mit den zuständigen Behörden der Partnerstaaten anzugehen. Damit soll mit diesen Abkommen auch ein Mehrwert im Hinblick auf die Förderung der Nachhaltigkeit geschaffen werden.

Die Schweiz setzt sich vor allem auch in den entsprechenden multilateralen Verhandlungen und Gremien für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und entsprechende robuste internationale Regeln ein. Im Rahmen des Uno-Waldforums, der Klimarahmenkonvention, der Konvention für biologische Vielfalt und des Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung setzt sich die Schweiz für möglichst verbindliche Rahmenbedingungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern, inklusive der tropischen Regenwälder, ein. Schwerpunkte der Schweiz sind dabei Gouvernanzfragen, der Schutz der Biodiversität, klare Nutzungsrechte und die Partizipation aller Akteure, insbesondere der Lokalbevölkerung und indigener Gemeinschaften, an Entscheidungsprozessen, die den Wald betreffen.

Letztlich ist die Nachfrage nach einer nachhaltigen Produktion vonseiten der Konsumenten entscheidend dafür, dass die Importeure ihre Verantwortung wahrnehmen und auch entsprechende Produkte importieren. Bei Soja z. B. verpflichtet sich die Branche bereits zum Import von verantwortungsbewusster Produktion (Soja-Netzwerk). Der Importanteil verantwortungsbewusster Soja im Gesamtmarkt lag damit im Jahr 2018 bei mindestens 90 Prozent. Verantwortungsbewusst im Sinne dieses Netzwerks heisst, dass Soja GVO-frei angebaut wurde und aus Gebieten ohne Abholzung stammt, wo die Rechte der indigenen und lokalen Bevölkerung berücksichtigt werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Schweiz sich auf internationaler Ebene aktiv für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, insbesondere der Wälder, einsetzt, diese Anliegen auch in die von ihr ausgehandelten FHA integriert und relevante privatwirtschaftliche Initiativen diese ebenfalls umsetzen.

Der Bundesrat hält es nicht für zweckmässig, Ländern, die mit Herausforderungen bei der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen konfrontiert sind, den präferenziellen Handel mit der Schweiz vorzuenthalten. Vielmehr versucht er, solche Länder umfassend in die internationalen Bemühungen im jeweiligen Bereich einzubeziehen und Wirtschaftsbeziehungen zu ihnen aufzubauen, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.