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19.4324 · Motion · 2019-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die heutige Praxis des Bundesamtes für Energie (BFE) betreffend Thesaurierung der Marktprämie für die Grosswasserkraft zu ändern. Nicht beanspruchte Mittel sollen nicht als Übertrag auf das Folgejahr, sondern direkt den freien Mitteln im Netzzuschlagsfonds gutgeschrieben werden.

Begründung

In der Antwort auf die Interpellation 19.3820 bestätigt der Bundesrat, dass der Entscheid zur Thesaurierung im Ermessensspielraum des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) liegt. In den Erläuterungen zur Energieförderungsverordnung aus der Vernehmlassung von Ende 2017 steht: "Der Marktprämie werden jährlich fix 0,2 Rappen pro Kilowattstunde des Netzzuschlags zugewiesen (vgl. Art. 36 Abs. 2 EnV). So stehen jährlich 100 bis 120 Millionen Franken zur Verfügung. Überträge auf die Folgejahre sind möglich." Umgekehrt ist es auch möglich, auf Überträge zu verzichten und die nicht für die Wasserkraft abgeholten Mittel direkt für andere Förderzwecke einzusetzen. So ist ein rascherer Abbau der Wartelisten möglich. Im Sinne der Ziele der Energiestrategie 2050 und angesichts der seit den Beratungen zur Energiestrategie stark verbesserten finanziellen Situation der Grosswasserkraft muss die Priorisierung klar auf den Ausbau gelegt werden. Der Grosswasserkraft stehen nach wie vor die vorgesehenen 0,2 Rappen pro Kilowattstunde zur Verfügung. Wenn diese nicht benötigt werden, soll das Geld prioritär für den Ausbau der Fotovoltaik eingesetzt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Gesetzgeber sieht im Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG, SR 730.0) für die verschiedenen Förderinstrumente, die über den Netzzuschlag finanziert werden, Höchstbeträge vor. Die Grosswasserkraft soll dabei über die Investitionsbeiträge und die Marktprämie mit maximal 0,3 Rappen pro Kilowattstunde pro Jahr unterstützt werden. Neben der Förderung des Zubaus von Grosswasserkraft ist dem Gesetzgeber auch die Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft wichtig, damit die bereits vorhandene Infrastruktur für erneuerbare Energien weiter genutzt wird und auch künftig Investitionen für Unterhalt und Erneuerungen getätigt werden können.

Aufgrund der volatilen Strommarktpreise kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine zuverlässige Aussage gemacht werden, ob über die gesamten fünf Jahre Laufzeit genügend Mittel für das Förderinstrument Marktprämie vorhanden sein werden. Deshalb sollen die für die Marktprämie vorgesehenen Mittel vorerst für diese Verwendung reserviert bleiben. Falls das BFE feststellen sollte, dass nicht alle Mittel benötigt werden, könnten diese bereits früher für andere Verwendungsarten, wie beispielsweise die Förderung von Fotovoltaikanlagen, freigegeben werden.

Der Bundesrat hat am 27. September 2019 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des EnG auszuarbeiten, welche die Investitionsanreize in die einheimischen erneuerbaren Energien verbessern soll. Mit der geplanten Vernehmlassungsvorlage im nächsten Frühling werden entsprechend Vorschläge für eine Weiterführung der Förderinstrumente und den Abbau der Wartelisten für Fotovoltaikanlagen vorgelegt.

Unabhängig von der geplanten Gesetzesrevision stehen 2020 alleine für die Einmalvergütungen für Fotovoltaikanlagen rund 330 Millionen Franken Fördermittel zur Verfügung, was die Wartezeit sowohl für grosse als auch für kleine Anlagen auf unter ein Jahr verkürzt. Das ist möglich, auch ohne dafür die Reserven aus der Marktprämie einzusetzen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.