Die Innosuisse zur Förderung von Innovationsprojekten von Unternehmen (ohne Umweg über eine Hochschulforschungsstätte) ermächtigen
19.436 · Parlamentarische Initiative · 2019-05-09
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) wird wie folgt geändert:
Art. 19
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Abs. 4
Sie kann zudem Instrumente vorsehen zur Beteiligung an den Kosten von Innovationsprojekten der Unternehmen sowie an den Kosten der Studien, mit denen die wirkungsvolle Umsetzbarkeit der Projekte der Unternehmen abgeklärt wird.
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Begründung
Nach dem FIFG kann ein Unternehmen in den Genuss eines Beitrags der Innosuisse kommen. Dieser Beitrag kann aber nicht direkt dem Unternehmen ausgerichtet werden, sondern nur der von diesem beauftragten Hochschulforschungsstätte. Dadurch werden KMU benachteiligt, die eine Innovation entwickeln wollen, aber weder die Mittel zur internen Entwicklung noch die Zeit haben, über eine Hochschule zu gehen: Die Verfahren sind lang und häufig unvereinbar mit der raschen Anpassung an einen sich rasch wandelnden Markt.
Diese Einschränkung bei der Ausrichtung von Beiträgen behindert die Hauptakteure der Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft. Darum schlage ich vor, Artikel 19 Absatz 4 FIFG zu ändern, und zwar so, dass die Innosuisse auch Instrumente zur Beteiligung an den Kosten von Innovationsprojekten von Unternehmen vorsehen kann. Dabei kann die Innosuisse im Einzelfall abwägen, ob das Unternehmensprofil für eine direkte Unterstützung spricht oder nicht. Im Fokus dieser Massnahme stehen die KMU und die Start-ups. Um in den Genuss eines Beitrags zu kommen, müssen sie insbesondere nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Finanzierung der Innovation fehlen.
Die Innosuisse muss dann beurteilen, ob ein Unternehmen die Beitragsvoraussetzungen erfüllt, wie sie es bereits heute gestützt auf Artikel 19 Absatz 2 FIFG (Beitragsvoraussetzungen) tut. Es handelt sich also nicht um eine rechtliche Revolution: Die Beiträge hängen weiterhin von der Erfüllung von Voraussetzungen ab, und dies wird von der Innosuisse geprüft. Dennoch ist diese Änderung für die KMU wichtig: Da sie nicht mehr den Umweg über eine Hochschulforschungsstätte gehen müssen, um in den Genuss eines Beitrags zu kommen, wird das Verfahren für KMU deutlich einfacher.