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19.4369 · Postulat · 2019-09-27

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Instrumente zu einem wirksameren Opferschutz bei sogenannten Hochrisikofällen von häuslicher Gewalt zu prüfen. Es gilt z. B., die Möglichkeit von Echtzeitüberwachung auf ihre Vor- und Nachteile für einen effektiveren Schutz zu analysieren. Ebenso gilt es, sogenannte Notfallknöpfe als einen direkten Weg, dass sich ein Opfer polizeilichen Schutz holen kann, zu prüfen. Dabei sollen die Erfahrungen aller involvierten Akteurinnen und Akteure im Bereich Gewaltschutz mit einbezogen werden:

1. Welche Instrumente für einen wirksameren Opferschutz bei Hochrisikofällen von häuslicher Gewalt gibt es?

2. Gibt es gute Beispiele aus anderen Ländern?

3. Welche Instrumente haben welche Vor- und Nachteile für den Schutz des Opfers?

4. Wie wirken sich welche Instrumente auf das Opfer selbst aus?

5. Welche technischen Grenzen gibt es?

6. Wo sind die Grenzen in der Umsetzung?

Begründung

Es ist nicht länger hinzunehmen, dass in der Schweiz im Schnitt alle zwei Wochen eine Frau durch die Gewalt eines Mannes ihr Leben verliert. Diese Tatsache fordert endlich griffige Massnahmen zur Beendigung dieser Situation. Beim Frauenstreik vom 14. Juni 2019 war eine der wichtigsten Forderungen, dass die Gewalt an Frauen und diese Tötungsdelikte aufhören müssen.

Die Schweiz hat bekanntlich das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) abgeschlossen. Darin verpflichtet sie sich unter anderem, offensiv vorzugehen gegen psychische Gewalt, Nachstellung, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt einschliesslich Vergewaltigung und sexuelle Belästigung. Ein vorsätzliches Verhalten hierzu ist demzufolge unter Strafe zu stellen, ebenso die Anstiftung dazu oder der Versuch. Die Schweiz ist diesem Abkommen bisher nicht genügend nachgekommen.

Bereits heute gibt es erste Erfahrungen mit Instrumenten wie Fussfesseln oder sogenannten Notfallknöpfen. Dabei stellen sich beispielsweise bei der Echtzeitüberwachung folgende Probleme: Diese suggeriert eine Sicherheit, die aufgrund von langen Reaktionszeiten nicht garantiert werden kann. Sie verbindet das Opfer mit dem Täter, was eine massive emotionale Belastung darstellt. Und es gibt technische Probleme bei der Umsetzung, beispielsweise beim GPS-System. Es gilt, technische Möglichkeiten zu nutzen und zu entwickeln, dabei muss aber immer der Schutz des Opfers im Zentrum stehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.