19.4390 · Motion · 2019-11-19
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine oder mehrere Stellen zu bezeichnen, welche über die erforderlichen Verfahrenskenntnisse bezüglich Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen verfügen, sich über den aktuellen Wissensstand und die Rechtsprechung in diesem Bereich auf dem Laufenden halten und dadurch bei Bedarf anderen Einheiten des Bundes Rechtsauskünfte erteilen und diese beraten können. Er soll überdies dafür sorgen, dass sich die durchführenden Stellen bei formellen und rechtlichen Fragen systematischer an diese Beratungsstelle(n) wenden.
Begründung
Im Rahmen ihres Berichts vom 26. Juni 2018 zu den Hochseeschifffahrtsbürgschaften (BBl 2018 6205) wiesen die GPK der beiden Räte auf verschiedene Fragen in Zusammenhang mit der Administrativuntersuchung zu dieser Thematik hin, welche durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im Auftrag des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) durchgeführt wurde. Sie waren der Ansicht, dass das WBF und die EFK verschiedene rechtliche Fragen ungenügend geprüft hatten. Aus diesem Grund empfahlen die GPK dem Bundesrat, eine Bundesstelle zu bezeichnen, welche die nötige Verfahrensexpertise besitzt bzw. sich aneignet und sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern von Administrativuntersuchungen auf Anfrage beratend zur Seite stehen könnte.
Der Bundesrat lehnte diese Empfehlung in seiner Stellungnahme vom 28. September 2018 allerdings ab (BBl 2018 6277). Er hielt fest, dass die zuständigen Stellen - insbesondere die Bundeskanzlei (BK) und das Bundesamt für Justiz (BJ) - diese Funktion bereits wahrnehmen und die Auftraggeber von Administrativuntersuchungen beraten würden. Wie weitergehende Abklärungen der GPK zeigten, ist die effektive Rolle dieser Bundesstellen bei Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen allerdings stark zu relativieren. Sie werden in der Praxis nur äusserst selten konsultiert. Die GPK nahmen dieses Ergebnis zu Kenntnis und beschlossen, dass sich die GPK-N im Rahmen der Inspektion zu den Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen näher mit diesen Erkenntnissen auseinandersetzen und die Thematik bzw. Empfehlung gegebenenfalls weiterverfolgen soll (BBl 2019 7001).
Die Erkenntnisse aus der Inspektion Hochseeschifffahrts-Bürgschaften decken sich mit den Ergebnissen einer aktuellen Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK). Diese stellte ebenfalls fest, dass im Rahmen der von ihr untersuchten Fälle nur in Ausnahmefällen Kontakt zu Dienststellen mit Querschnittfunktion (BK, BJ, Eidgenössisches Personalamt) gesucht wurde. Von den von PVK befragten Stellen wurden weder die BK noch das BJ als Ressource zur Unterstützung bei der Durchführung von Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen genannt. Diese bestätigten gegenüber der PVK, dass sie von Verwaltungseinheiten keine Anfragen zu konkreten Administrativ- oder Disziplinaruntersuchungen erhalten.
Vor diesem Hintergrund ist die GPK-N der Ansicht, dass der Handlungsbedarf bestätigt wurde und die Empfehlung im Bericht zu den Hochseeschifffahrts-Bürgschaften umgesetzt werden sollte. Sie wandelt die Empfehlung aufgrund der grossen Zurückhaltung des Bundesrates zur derselben in eine Motion um.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.