19.4394 · Motion · 2019-12-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Es sei dem Bundesrat und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zu untersagen, in der Verordnung des EJPD über Messmittel für Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr (Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung) vom 28. November 2008 den Einsatz von Nummernschild-Scannern zuzulassen.
Begründung
Den Medien ist zu entnehmen, dass der Bundesrat die Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung dahingehend anpassen will, dass künftig bundesweit Nummernschild-Scanner im Strassenverkehr eingesetzt werden können. Mit automatisierten Scannern soll es möglich werden, Fahrzeuglenker für alle Arten von Verkehrsübertretungen zu büssen. Die Rede ist insbesondere vom Einsatz von Nummern-Scannern in Fahrverbotszonen, aber möglicherweise auch für Geschwindigkeitskontrollen. Der Bundesrat spricht von der Möglichkeit, "die Einhaltung von umweltpolitisch begründeten Fahrbeschränkungen, Fahrverboten und Abgaben" zu überprüfen.
Es handelt sich hier nach der Herabsetzung der Geschwindigkeitstoleranzgrenze von 5 auf 3 km/h auf dem Verordnungsweg um eine weitere schwerwiegende Massnahme im Strassenverkehr mit entsprechenden Bussenfolgen, die am Parlament vorbei erlassen wird. Der Bundesrat schafft damit die Voraussetzung zur Durchsetzung von "umweltpolitisch begründeten Fahrverboten", bevor das Parlament solche Massnahmen überhaupt genehmigt hat. Mit den Nummern-Scannern wird einmal mehr der staatlichen Überwachung der Bürgerinnen und Bürger Vorschub geleistet. Mit diesen Geräten kann festgehalten und aufgezeichnet werden, wessen Fahrzeug wann und wo herumfährt. Es geht hier um den Schutz der Privatsphäre vor staatlicher Überwachung. Es gibt keine genügende Sicherheit, dass die automatisch erfassten Daten nicht zweckentfremdet werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Kanton Genf ersuchte 2016 den Bund darum, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass er ein System für die automatische Überwachung von Fahrverbotszonen einsetzen dürfe.
Um dem Anliegen des Kantons Genf Rechnung tragen zu können, wurde eine Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung des EJPD vom 28. November 2008 (SR 941.261) vorbereitet und von Mai bis September 2019 in die Vernehmlassung gegeben. Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus. Rund die Hälfte der Kantone und mehrere Organisationen lehnten die Verordnungsrevision ab, die übrigen Teilnehmenden stimmten ihr zu.
Unabhängig von der Vernehmlassung ergab sich durch ein Urteil des Bundesgerichts vom 7. Oktober 2019 (6B_908/2018) eine neue Situation. Das Bundesgericht entschied, dass für den Einsatz eines von der Thurgauer Kantonspolizei verwendeten Systems der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) keine ausreichend detaillierte Regelung in einem formellen Gesetz bestehe. Für den polizeilichen Einsatz von Systemen zur automatischen Erkennung von Kontrollschildern zur Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr würde eine Grundlage alleine in der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung nicht genügen.
Vor diesem Hintergrund entschied das EJPD, auf die Revision der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung zu verzichten. Das Anliegen der Motion ist damit erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.