19.4404 · Motion · 2019-12-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zu unterbreiten, der die Grundlage schafft, dass die Invalidenversicherung (IV) auch für kranke Kinder und Jugendliche Assistenzhunde wie beispielsweise Epilepsie-Begleithunde bezahlt. Heute werden Beiträge nur an Erwachsene ausgerichtet.
Begründung
Assistenzhunde erhöhen die Selbstständigkeit von behinderten Personen, die eigenständig wohnen, substanziell. Der Anspruch auf einen Assistenzhund ist heute aber beschränkt auf körperbehinderte Erwachsene, die eine Entschädigung für eine Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades beziehen und zu Hause wohnen. Assistenzhunde werden durch die Invalidenversicherung (IV) teilfinanziert. Der Pauschalbeitrag von 15 500 Franken entspricht rund 50 Prozent der Kosten eines Assistenzhundes während 8 Jahren.
Für Minderjährige besteht kein Anspruch. Es gibt aber immer wieder Fälle, in denen ein Assistenzhund auch bei Kindern und Jugendlichen aus medizinischer Sicht angezeigt wäre, beispielsweise bei Minderjährigen mit Epilepsie.
Ein Epilepsie-Begleithund, kurz EpiDog genannt, kann mit seiner Wahrnehmung kommende Anfälle voraussehen. Veränderungen im Körper können solche Hunde unter anderem mit ihrem Geruchsinn und ihrer ausgezeichneten Beobachtungsgabe deutlich früher erkennen - und vor ihnen warnen.
Bei den IV-Stellen sind schon diverse Gesuche für einen EpiDog bei Minderjährigen eingereicht worden. Diese Gesuche müssen auf Grund der geltenden Vorgaben abgelehnt werden. Diese Situation ist störend. Die IV sollte einen Assistenzhund auch bei Kindern und Jugendlichen bezahlen können, wenn dies medizinisch Sinn macht.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.