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19.4409 · Interpellation · 2019-12-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Wie bekannt wurde, verweigert das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem tunesischen Imam Samir Radouan Jelassi, in der Moschee Viganello (Lugano) aktiv, die Schweizer Staatsbürgerschaft, mit der Begründung, dass dieser "auf Dauer ein Risiko für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellt". Das war im Oktober 2018.

Die Ermittlungen zum islamistischen Radikalisierer, der für die Sicherheitsfirma "Argo 1" arbeitete und dem kürzlich die schweizerische Staatsbürgerschaft entzogen wurde sowie andere öffentlich bekannte Vorfällte haben ausserdem gezeigt, dass die besagte Moschee von radikalisierten Muslimen und von Personen besucht wurde, die später im Ausland verurteilt wurden oder in Konfliktgebiete gereist sind, um in den Reihen des IS zu kämpfen.

Obwohl gegen den Imam kein Strafverfahren eingeleitet wurde, darf nicht vergessen werden, dass in einer kleinen islamischen Gemeinschaft wie jener im Tessin rund zehn radikalisierte Personen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind. In ihren öffentlichen Stellungnahmen erwähnten der Imam und sein Rechtsvertreter die Zusammenarbeit Jelassis mit öffentlichen Stellen des Bundes und der Kantone im Bereich Bildung und Integration, insbesondere mit dem Bildungsdepartement des Kantons Tessin (DECS) und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), welches damals von Mauro Dell'Ambrogio geleitet wurde.

Daher frage ich den Bundesrat:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation im Zusammenhang mit den Imam Jelassi? Auf welchen Grundlagen ist das SEM zum Entschluss gekommen, dem Imam als "Risiko für die innere und äussere Sicherheit" der Schweiz die Staatsbürgerschaft zu verweigern?

2. Stimmt es, dass am Rande der Ermittlungen gegen den bei Argo1 tätigen und vom Bundesstrafgericht rechtskräftig verurteilten Radikalisierer auch die Moschee, in welcher der Imam Jelassi tättig war, vom Fedpol und von der Kantonspolizei überprüft wurde? Wenn ja, wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass die Gemeinschaft und der Imam Jelassi selbst dies abgestritten haben?

3. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass der Imam Jelassi - bei dem das SEM eine Verbindung zum islamistischen Terrorismus vermutet - mit dem SBFI zusammengearbeitet hat? Gibt es in der Bundesverwaltung möglicherweise ein Problem im Informationsfluss, und dies bei Themen von höchster Sensibilität und Bedeutung?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Der Bundesrat kann sich zu operativen Einzelfällen aufgrund des Amtsgeheimnisses, der strafprozessualen Geheimhaltungspflicht sowie des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht äussern. Zudem ist, wie aus den Medien bekannt, das in der Interpellation genannte Einbürgerungsverfahren bislang nicht abgeschlossen, da gegen den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) ein Rechtsmittel ergriffen worden ist.

3. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) legt den Rahmen für die Beschaffung und Verwendung von Daten fest. Im Bereich des Bürgerrechts sieht Artikel 45 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes (BüG, SR 141.0) einen Datenaustausch ausschliesslich zwischen den mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Behörden vor. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einem Bürgerrechtsverfahren an andere Behörden ist daher grundsätzlich nicht möglich.

Die Arbeitsgruppe "Aus- und Weiterbildungsprogramme für Imame und religiöse Betreuungspersonen" wurde Ende 2010 mit Vertretern der Bundesverwaltung, der Hochschulen und von den muslimischen Verbänden durch das heutige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bis Ende 2014 eingerichtet. Die vom Interpellanten genannte Person nahm in der Arbeitsgruppe als islamischer Religionsgelehrter teil. Zu jenem Zeitpunkt lagen dem SBFI keine Informationen vor, die deren Teilnahme als nicht angebracht erscheinen liessen.

Antwort des Bundesrates.