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19.4410 · Motion · 2019-12-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Senkung um 50 Prozent des Einfuhrkontingents für ausländische Weine, das aktuell 170 Millionen Liter beträgt, zu verhandeln.

Begründung

Die vor über 30 Jahren festgelegten Kontingentsmengen sahen getrennte Kontingente für Rot- und Weisswein vor. 2001 wurden die Importkontingente für Rot- und Weisswein zusammengelegt. Das Gesamtkontingent für importierten Wein beträgt 170 Millionen Liter.

Im Jahr 1994 wurden 138 Millionen Liter einheimischer Wein getrunken, im Jahr 2018 waren es noch 89 Millionen Liter. Dies entspricht einem Rückgang im Konsum von inländischem Wein um 35 Prozent innerhalb von 25 Jahren. Bei importierten Weinen ist die konsumierte Menge hingegen nur um 9 Prozent auf 14 Millionen Liter gesunken.

Der gesamte Weinkonsum in der Schweiz ist innerhalb von 30 Jahren um 22 Prozent gesunken (310 Millionen Liter im Jahr 1988 im Vergleich zu 244 Millionen Liter im Jahr 2018) und der Konsum pro Kopf hat 35 Prozent eingebüsst. Von diesem Rückgang betroffen sind vor allem die inländischen Weine, und für einige Einkellerer bedeutet dies, dass fast zwei Ernten gelagert werden müssen.

Die verschiedenen Massnahmen zur Förderung des Konsums von inländischem Wein sind zwar begrüssenswert, um den Rückgang zu stoppen, müsste aber gleichzeitig die Importmenge reduziert werden.

Bedenken wir, dass fast 85 Prozent der Weinberge in der Schweiz nach den Regeln der integrierten Produktion im Sinne des Vinatura-Labels, 4,5 Prozent nach den Standards der biologischen Produktion und 2,4 Prozent biodynamisch bewirtschaftet werden, so wird deutlich, dass man im Weinbau bemüht ist, umweltschonend zu agieren und umweltfreundliche Methoden anzuwenden.

Die Senkung der Menge an importierten Weinen ist auch daher so wichtig, weil es neue Parameter und aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen gilt. Zu nennen sind zum Beispiel die grosse Qualitätsentwicklung bei den Schweizer Weinen und die Qualität der Berufsbildung im Weinbau. Ausserdem sind die modernen Arbeitsmoden umweltschonender geworden und zahlreiche Produktionsstandards werden in der Schweiz angewendet und überprüft und deren Einhaltung wird gewährleistet.

Ich bitte den Bundesrat, die genannten Parameter und die aktuellen Zahlen zum Konsum zu berücksichtigen, die Annahme der Motion zu beantragen und das Importkontingent für ausländische Weine um 50 Prozent zu senken.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich zum Vorschlag des Motionärs bereits in seinen Stellungnahmen zu den Motionen 12.3482 Freysinger Importkontingente für Wein und 12.3726 Hiltpold Weinimportkontingent dem Konsum anpassen geäussert; beide wurden vom Parlament abgelehnt. In jüngerer Zeit hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 19.4303 Addor Die Weineinfuhrkontingente überdenken? erneut die Argumente und seinen Entscheid, nicht auf die Neuverhandlung des Weinkontingents einzutreten, dargelegt.

Im Jahr 1995 notifizierte der Bund der Welthandelsorganisation (WTO) drei Zollkontingente für Wein: Rotwein (162 Millionen Liter), Weisswein in Flaschen (4,5 Millionen Liter) und offener Weisswein (3,06 Millionen Liter). Im gleichen Jahr beschloss der Bundesrat, die Zollkontingente für Weiss- und Rotwein bis zum 1. Januar 2001 zu einem einzigen Kontingent von 170 Millionen Liter zusammenzulegen. Das Gesamtkontingent wurde als Kompromiss zwischen den Kräften, die die vollständige Liberalisierung der Weinimporte wollten, und den Kräften, die den höchsten Schutz, der mit den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der WTO vereinbar ist, aufrechterhalten wollten, eingeführt. Am 30. April 1997 genehmigte das Parlament die Änderung des Weineinfuhrsystems. Die Errichtung eines Weinzollkontingents wird der WTO gemäss den geltenden internationalen Regeln notifiziert.

Die Senkung des Umfangs des Weinzollkontingents um 50 Prozent würde zur Folge haben, dass die gegenüber der WTO eingegangenen internationalen Verpflichtungen der Schweiz betreffend Marktzugang angepasst werden müssten. Gemäss Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (SR 0.632.21) setzt ein solches Zugeständnis voraus, dass es mit den Vertragsparteien, die Hauptlieferant sind, verhandelt und diesbezüglich eine Einigung erzielt wurde. In solchen Verhandlungen werden Ausgleichsmassnahmen festgelegt, die die Zugeständnisse auf einem Stand halten müssen, der für den Handel nicht weniger günstig ist als im geltenden Abkommen. Diese Ausgleichsmassnahmen bestehen beispielsweise in der Senkung der Zölle auf Wein, aber auch auf anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Milch, Obst, Gemüse, Fleisch usw.) oder industriellen Produkten.

In der Schweiz wird weltweit am viertmeisten Wein pro Einwohner konsumiert. Der seit über 25 Jahren rückgängige Gesamtweinkonsum spiegelt den gesellschaftlichen Wandel und ein verantwortungsvolleres Verbraucherverhalten wider. Die Einfuhren sind seit 2011 rückläufig und der Marktanteil der Schweizer Weine hat sich seit 2005 zwischen 35 Prozent und 38 Prozent stabilisiert. Das Zollkontingent von 170 Millionen Liter wurde nie vollständig ausgeschöpft. Somit verkauft die Schweizer Weinwirtschaft ihre Produkte unter vorhersehbaren Bedingungen, die eine marktorientierte Ausrichtung der Branche fördern. Die Präferenz der Konsumentinnen und Konsumenten für Schweizer Wein lässt sich nicht durch Einfuhrbeschränkungen erwirken.

Der Bund fördert das Engagement der Winzerinnen und Winzer für eine umweltfreundliche Produktion. Die Beiträge zur Kulturlandschaft und Versorgungssicherheit der Bevölkerung sind insbesondere an die Einhaltung der verlangten ökologischen Leistungen geknüpft.

Die Ressourceneffizienzbeiträge tragen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau bei. Die Umweltverträglichkeit der Schweizer Weinwirtschaft kann noch verbessert werden. Sie bietet Möglichkeiten, den Schweizer Wein noch mehr vom ausländischen abzuheben. Die zusätzliche Unterstützung des Bundes für Branchenmassnahmen zur Absatzförderung des Schweizer Weins und das Promoten der nachhaltigen Ausrichtung der Schweizer Weinwirtschaft sollten von den Akteurinnen und Akteuren der Branche dazu genutzt werden, die Präferenz der Konsumentinnen und Konsumenten für Schweizer Weine zu stärken.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht im Interesse der Schweizer Weinwirtschaft und der Schweizer Wirtschaft insgesamt ist, WTO-Verhandlungen aufzunehmen, um den Umfang des Zollkontingents zu ändern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Das Einfuhrkontingent für ausländische Weine muss um 50 Prozent gesenkt werden | Lexipedia | Lexipedia