Wie unterstützt der Bund die Wasserversorger und kantonalen Vollzugsstellen bei der Bekämpfung von Pestiziden im Grund- und Trinkwasser?
19.4411 · Interpellation · 2019-12-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Auf meine Frage 19.5539 antwortete der Bundesrat: "Dem Bund ist eine gute Zusammenarbeit mit den Kantonen wichtig". Den Kantonen wird für ihre Vollzugsarbeit eine Liste "Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser" zur Verfügung gestellt. Ist diese Liste vollständig? Umfasst sie alle Abbauprodukte von Chlorothalonil und von der EAWAG nachgewiesenen Abbauprodukte? Ist diese Listerechtlich verbindlich und damit Grundlage für weitreichende kantonale Verfügungen?
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat bereits festgehalten hat, ist die Belastung von Grund- und Trinkwasser durch Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte ein wichtiges Thema, das die Zusammenarbeit aller beteiligter Stellen auf Stufe Bund und Kantone bedingt.
Die Liste "Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser" enthält alle bekannten Metaboliten von Chlorothalonil und wird laufend anhand neuer Erkenntnisse erweitert. Von der Forschungsanstalt EAWAG nachgewiesene Abbauprodukte werden darin ebenfalls berücksichtigt, sofern diese eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können. Die Liste ist nicht rechtsverbindlich, gibt aber die Beurteilung der zuständigen Fachämter zur Relevanz der Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz wieder. Daher ist sie für die Wasserversorger und die kantonalen Vollzugsbehörden ein wichtiges Arbeitsinstrument, wenn sie zur Einhaltung der Höchstwerte für Pflanzenschutzmittel und deren Metaboliten Massnahmen ergreifen bzw. Anordnungen treffen.
Die zuständigen Bundesämter stehen weiterhin in regelmässigem Austausch mit den kantonalen Vollzugsstellen und unterstützen diese bei der Umsetzung von Massnahmen, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen.
Antwort des Bundesrates.