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19.4421 · Motion · 2019-12-10

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Büro des Nationalrates wird damit beauftragt, eine Task Force zu schaffen, welche mögliche Anzeigen in Folge von - per Brief oder E-Mail erfolgten - Drohungen und Beleidigungen vorbereitet, die Parlamentsmitglieder in Ausübung ihres Amtes erhalten haben. Diese Task Force soll auch die nötige Vorarbeit für das Einreichen der Anzeige (wahre Identität hinter dem Pseudonym suchen) leisten.

Begründung

Das Bewusstsein, dass Belästigung und Gewalt gegen Frauen unbedingt bekämpft werden müssen, hat glücklicherweise zugenommen. Die Schaffung einer Stelle, an die sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Falle von Belästigung oder Übergriffen wenden können, war ein wichtiger Schritt. Ein weiteres Phänomen, das in den letzten Jahren stetig zugenommen hat und das es zu bekämpfen gilt, sind heftige Drohungen und Beschimpfungen. Parlamentsmitglieder stehen solchen Angriffen möglicherweise hilflos gegenüber. Die Schuldigen anzuzeigen, kann sich für die Betroffenen aus psychologischen Gründen als sehr schwierig erweisen (Schwierigkeit, sich mit der Brutalität der Aussagen auseinanderzusetzen), oder es ist schlicht unmöglich, weil es ein schwieriges und zeitraubendes Unterfangen ist, die wahre Identität hinter dem Pseudonym zu entlarven. Dies ist für eine Anzeige aber unumgänglich.Einige Opfer brauchen Unterstützung und Beratung, um aktiv zu werden. Da die Betroffenen im Rahmen der Ausübung ihres Mandats mit den Beleidigungen oder Drohungen konfrontiert werden, sollte das Parlament einen Dienst bereitstellen, der wenn nötig in Anspruch genommen werden kann.Die Betroffenen brauchen konkrete Massnahmen, Ratschläge reichen nicht aus. Das Parlament wird immer weiblicher und Frauen werden generell häufiger Opfer von Hassreaktionen. Was es braucht, ist eine gemeinsame strukturelle Antwort und keine Regelung im Einzelfall.

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind regelmässig die Zielscheibe von Feindseligkeiten wie Beleidigungen, Verleumdungen, Drohungen, Erpressung, Belästigungen und Sexismus. Die Angriffe werden immer aggressiver und können die freie Ausübung des Parlamentsmandats beeinträchtigen. Das Büro teilt die Auffassung der Motionärin, wonach diese Angriffe durch ihr Ausmass und ihre negativen Konsequenzen ein ernstzunehmendes Problem für die Demokratie geworden sind und einer Reaktion seitens der Institutionen bedürfen.Das Büro hat bereits 2018 (in seiner Antwort auf das Postulat 18.4371) festgehalten, dass die Parlamentsmitglieder als öffentliche Personen häufig beleidigt und belästigt werden, besonders im digitalen Raum, wobei Parlamentarierinnen häufiger Angriffen ausgesetzt sind als ihre männlichen Kollegen. Gemäss den von der Interparlamentarischen Union (IPU) und der parlamentarischen Versammlung des Europarates veröffentlichten Studien von 2016 und 2018 werden viele Parlamentarierinnen Opfer von Sexismus, sexueller Belästigung und Gewalt (https://www.ipu.org/resources/publications/issue-briefs/2016-10/sexism-harassment-and-violence-against-women-parliamentarians; https://www.ipu.org/resources/publications/issue-briefs/2018-10/sexism-harassment-and-violence-against-women-in-parliaments-in-europe).An diese Studien anknüpfend, haben die Parlamentsdienste die Broschüren "Bedrohung, Belästigung, Beschimpfung - Was tun? Wer hilft?" und "Sicherheit in der digitalen Kommunikation - Vernetzt oder verstrickt? Sie entscheiden!" publiziert, die erläutern, wie man auf Feindseligkeiten reagieren sollte und an welche Stellen man sich wenden kann (siehe Antwort auf die Frage 19.5113).Das Parlament unterstützt die Mitglieder der Bundesversammlung, die im oder ausserhalb des Parlamentsgebäudes physisch, verbal oder auf andere Weise belästigt oder z. B. in den sozialen Medien oder per E-Mail gemobbt werden. Betroffene können sich an die mehrsprachige Fachstelle für Mobbing und Belästigung https://www.fachstelle-mobbing.ch/home.html) wenden, die Büros in Bern und Zürich hat. Das Mandat dieser unabhängigen Fachstelle wurde 2019 nach einem einjährigen Test erweitert, so dass sich diese nun auch mit Ehrverletzungen gegen Parlamentsmitglieder im digitalen Raum befasst. Juristinnen und Juristen einer externen Anwaltskanzlei prüfen die Fälle und helfen den betroffenen Ratsmitgliedern, Anzeige zu erstatten.Das Büro erinnert daran, dass es Aufgabe der zuständigen Polizeifachstellen ist, die Personen zu ermitteln, die in der reellen oder der virtuellen Welt Straftaten begehen. Das Parlament und die Parlamentsdienste haben weder die Rechtskompetenz noch die technischen oder personellen Mittel, um z. B. die Urheberinnen und Urheber von Belästigungen im Internet zu ermitteln, wie dies die Motion verlangt.Das Büro konzentriert sich deshalb auf präventive Massnahmen und auf die vertrauliche Unterstützung jener Ratsmitglieder, die bedroht oder anderweitig angegriffen werden. Das Büro ist ebenso besorgt wie die Motionärin und wird sich darum bemühen, den Ratsmitgliedern besser bekannt zu machen, wo sie Hilfe finden und wie Belästigungen der Polizei zur Anzeige gebracht werden können. Es schlägt vor, Anlässe zu organisieren, an denen für die Bekämpfung von jeglicher Art von Belästigung sensibilisiert wird, und zweckdienliche Informationen und Daten zu sammeln. Je nach Ergebnis prüft das Büro weitere Unterstützungs- und Beratungsmassnahmen.Darüber hinaus empfiehlt das Büro den Ratsmitgliedern, eine private Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Es erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass in ihrer Entschädigung ein Betrag von 500 Franken speziell für Prämien einer solchen Versicherung enthalten ist, um beispielsweise gegen Persönlichkeitsverletzungen vorgehen zu können.