Setzt der Bundesrat den ausgezeichneten Ruf der Schweiz in Hongkong aufs Spiel?
19.4422 · Interpellation · 2019-12-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Deutsch-Schweizerische Internationale Schule in Hong Kong hat seit 50 Jahren hunderte Schweizer Kinder von Kindergarten bis Abitur begleitet (aktuell 61 Schweizer Schüler und 3 Schweizer Lehrer). Das BAK droht nun die Unterstützung zu stoppen sowie auch den Schweizer Namen einzuklagen, wenn 5 fragliche Forderungen nicht erfüllt werden. Ist sich der Bundesrat bewusst, was für eine Botschaft er damit bei der aktuellen politischen Situation in Hong Kong senden würde? Welche Auswahlkriterien wendet der Bundesrat für Auslandsschulen an?
Stellungnahme des Bundesrates
Die German Swiss International School Hongkong (GSIS) ist eine Deutsche Auslandsschule. Es handelt sich nicht um eine anerkannte Schweizerschule im Ausland. Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Deutschen Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und gestützt auf Artikel 14 des Schweizerschulengesetzes (SSchG; SR 418.0) die Stelle einer Schweizer Lehrkraft an der GSIS.
Die Schule wurde 1969 von Eltern aus Deutschland und der Schweiz gegründet, faktisch steht die GSIS aber heute nicht mehr für "swissness". Seit einiger Zeit besteht eine Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Interessengruppierungen innerhalb der Schulgemeinde über die künftige Ausrichtung der Schule.
Angesichts dieser Entwicklungen geht es darum, legitime Schweizer Interessen an Mitwirkung und Good Governance einzufordern und zu wahren. Aufgrund der Namensgebung tangieren Probleme in der Schule nämlich direkt die Reputation der Schweiz in Hongkong.
Das BAK knüpft deshalb die Fortführung der Unterstützung an bestimmte Forderungen und Voraussetzungen, die sicherstellen sollen, dass die demokratischen Strukturen der Schule gestärkt werden und das schweizerische Element erhalten bleibt (Vertretung des Schweizerischen Schulkomitees als stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand, Teilnahme des Schweizerischen Generalkonsulates ohne Stimmrecht an Sitzungen des Vorstandes, Konsultation der Schweiz bei Änderungen der Satzung der GSIS etc.).
Dieser Schritt erfolgt in enger Absprache mit den Generalkonsulaten der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland und ist das Ergebnis von Diskussionen mit dem Schulvorstand seit Frühjahr 2019. Aus Sicht des Bundesrats besteht kein Bezug zur aktuellen politischen Situation in Hongkong.
Die Kriterien für die Unterstützung von Auslandschulen ergeben sich aus dem SSchG und der Strategie des EDI vom 28. Juni 2016 über die "Entwicklung des Netzes der Schweizerschulen im Ausland".
Antwort des Bundesrates.