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19.4469 · Interpellation · 2019-12-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Diverse Medien haben über grössere Probleme im Bereich der IV-Gutachten berichtet. Zu Diskussionen Anlass gab auch die Art der Vergabe von mono- und bidisziplinären Gutachten, die heute noch ohne Zufallsauswahl erfolgt.

Die Berichte enthielten oft Zahlen zu den von den Gutachtenden verdienten Einkommen. Besonders oft und stark kritisiert wurden gerade jene Gutachtenden, die besonders viele Gutachtenaufträge erhielten und somit besonders viel damit verdienten. Zahlen der IV Stelle Basel-Stadt zeigen beispielsweise ebenfalls, dass die beiden restriktivsten Gutachtenden am meisten Aufträge erhielten.

Sehr zu begrüssen ist, dass das EDI eine Untersuchung eingeleitet hat. Noch nicht bekannt ist allerdings die konkrete Fragestellung und was für Lehren gezogen werden. Deshalb wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Vergabepraxis, der Anzahl Begutachtungen und dem Resultat?

2. Wird der Vorwurf der selektiven Auftragsvergabe Teil dieser Untersuchung sein?

3. Als Lehre aus den Problemen: Könnte der Vorwurf einer selektiven Gutachtenvergabe nicht dadurch verhindert werden, indem auch bei mono- und bidsiziplinären Gutachten eine Zufallsauswahl erfolgen würde?

Stellungnahme des Bundesrates

1-3. Der Bundesrat hat keine Hinweise, dass es einen Zusammenhang zwischen der Vergabepraxis, der Anzahl in Auftrag gegebenen Begutachtungen und dem Resultat gibt. Die Vergabe der Gutachten durch die IV-Stellen richtet sich nach der beabsichtigten Art der Begutachtung (mono-, bi- oder polydisziplinär), den notwendigen Fachrichtungen sowie den zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Die IV-Stelle wählt bei mono- oder bidisziplinären Gutachten eine begutachtende Person, welche über die geforderten fachlichen Qualifikationen und die notwendigen zeitlichen Kapazitäten verfügt. Damit wird den qualitativen Anforderungen und der Verfahrensbeschleunigung Rechnung getragen. Zudem wird im Interesse der versicherten Person eine Gutachterin oder ein Gutachter aus der Wohnsitzregion bevorzugt, um lange und beschwerliche Reisewege zu verhindern. Bei der Vergabe geht die IV-Stelle stets von einem ergebnisoffenen Resultat in der Begutachtung aus, welches schliesslich in einem allfälligen Beschwerdeverfahren vor einem unabhängigen Gericht standhalten muss.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat entschieden, eine Analyse der medizinischen Begutachtung durchzuführen. Das Hauptziel dieser Analyse ist die Klärung der Rollen und Verantwortungen der verschiedenen Akteure im Begutachtungswesen. Primär geht es darum zu analysieren, mit welchen Massnahmen die IV-Stellen und das Bundesamt für Sozialversicherungen insbesondere die Qualität der medizinischen Gutachten und die Vergabe der Gutachtensaufträge verbessern können. Weiter ist zu klären, welche Verantwortung bei den IV-Stellen und welche beim BSV als Aufsichtsbehörde liegen und welche Tätigkeiten sich daraus ergeben. Empfehlungen betreffend Optimierung von Organisation und Durchführung der Gutachten werden bis im Sommer 2020 erwartet.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV (17.022) ist zudem vorgesehen, dass der Bundesrat Kriterien für die Zulassung von Sachverständigen erlassen muss und eine Kommission schafft, welche die Zulassung als Gutachterstelle, das Verfahren der Gutachtenerstellung und die Ergebnisse der medizinischen Gutachten überwacht. In dieser Kommission sind die verschiedenen Sozialversicherungen, die Gutachterstellen, die Ärzteschaft, die Wissenschaft sowie Patienten- und Behindertenorganisationen vertreten.

Antwort des Bundesrates.