19.4473 · Interpellation · 2019-12-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Alle Megatrends auf dem Arbeitsmarkt wie Digitalisierung, Internationalisierung, Dienstleistungsorientierung oder Flexibilisierung erhöhen und verändern fortlaufend die Anforderungen an die Kompetenzen von Erwerbstätigen. Die Förderung des Lebenslangen Lernens ist deshalb eine prioritäre Zielsetzung im Leitbild der Strategie Berufsbildung 2030.
Die Anstrengungen, die bisher im Rahmen der Umsetzung der Strategie Berufsbildung 2030 für die Zielgruppe der Erwachsenen unternommen wurden, zielen bisher fast ausschliesslich auf die Qualifizierung über formale Abschlüsse. Damit wird ein grosser Teil der Erwerbstätigen nicht erreicht.
Die Studie "Anerkennung von Branchenzertifikaten auf dem Arbeitsmarkt" zeigt, dass non-formale Branchenzertifikate über ein grosses Potential verfügen: Als Einstiegsqualifikation ermöglichen Branchenzertifikate Erwachsenen ohne Berufsabschluss einen niederschwelligen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Als Weiter- oder Neuqualifizierung erhöhen sie die Arbeitsmarktfähigkeit massiv.
Aus Sicht der Branchen sind Branchenabschlüsse ein ausgezeichnetes Mittel, den steigenden Fachkräftebedarf rasch, flexibel und im Einklang mit den Bedürfnissen den Arbeitgebern zu decken.
Ich frage den Bundesrat:
1. Was unternimmt der Bundesrat, damit das Potenzial der Qualifizierung über Branchenzertifikate im Rahmen von arbeitsmarktlichen Massnahmen sowie in der Sozialhilfe noch besser genutzt werden kann?
2. Wie stellt er sicher, dass das Potenzial von Branchenzertifikaten als Mittel zur Höherqualifizierung im Rahmen der Strategie Berufsbildung 2030 noch besser genutzt werden kann?
3. Was unternimmt der Bundesrat, um die Verbindung und die Anschlussfähigkeit zwischen non-formalen und formalen Abschlüssen zu stärken?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Branchenzertifikate formale Bildungsabschlüsse bedarfsgerecht ergänzen können und die Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Branchenzertifikate nehmen in der nicht-formalen Bildung neben Produkt-, Sprach- oder Personenzertifikaten einen wichtigen Platz ein. Sie eröffnen aufgrund ihres Bekanntheitsgrads oder ihrer Verankerung in den verschiedenen Betätigungsfeldern gute Chancen auf Beschäftigung. Sowohl Arbeitsmarkt- wie auch Sozialbehörden haben das Potenzial von Zertifikatsausbildungen erkannt und fördern sie dementsprechend.
1. Arbeitsmarktliche Massnahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) haben das Ziel, die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Versicherten in den Arbeitsmarkt zu fördern. Dabei unterstützt die ALV - sofern arbeitsmarktlich indiziert - die Weiterbildung inkl. den Erwerb von Branchenzertifikaten. Für die Beschaffung und Durchführung der arbeitsmarktlichen Massnahmen sind die kantonalen Vollzugstellen der ALV zuständig. Die Sozialhilfe - und damit auch die Förderung der beruflichen Integration von Sozialhilfebeziehenden - liegt in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) lancierte 2018 gemeinsam mit dem Schweizerischen Verband für Weiterbildung (SVEB) eine Weiterbildungsoffensive zugunsten von Sozialhilfebeziehenden. Dem Erwerb von niederschwelligen Qualifikationen kommt dabei ein grosses Gewicht zu. Dies gilt auch für die berufliche Integration im Migrationsbereich. Das Branchenzertifikat "Pflegehelfer/-in SRK" beispielsweise wird häufig genutzt, um Personen ohne formalen Bildungsabschluss einen Ausweg aus der Sozialhilfe zu ermöglichen.
2. Das Leitbild der Initiative "Berufsbildung 2030" stützt sich auf Prämissen, die auch künftig beachtet werden sollen. So soll die Berufsbildung weiterhin dem Berufsprinzip folgen: Klar definierte Bildungsangebote und nationale Qualifikationsverfahren führen zu transparenten Abschlüssen, die auf dem Arbeitsmarkt anerkannt und nachgefragt sind. Sie bilden die Basis für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Höherqualifizierung steht bei "Berufsbildung 2030" weniger im Zentrum. Branchenzertifikate sind für gewisse Tätigkeiten, Rollen oder Funktionen eine adäquate Qualifikation und können damit auch zur Höherqualifizierung beitragen. Entscheidend ist stets, dass die Zertifikate einem realen Arbeitsmarktbedürfnis entsprechen.
3. Im Rahmen der Initiative "Berufsbildung 2030" befassen sich mehrere Projekte mit der Anrechnung von Bildungsleistungen. Der Fokus der Aktivitäten liegt auf der Anrechnung an die formale Bildung, da lediglich dieser Bereich in der Zuständigkeit des Bundes liegt. Um die Chancen der Anrechnung von nicht-formalen Zertifikaten an die formale Bildung zu erhöhen, ist darauf zu achten, dass Inhalt, vermittelte Kompetenzen sowie die Art der Überprüfung transparent dargestellt werden. International etablierte Sprachdiplome erfüllen beispielsweise diese Kriterien und werden deshalb oft an die formale Bildung angerechnet.
Antwort des Bundesrates.