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19.4476 · Motion · 2019-12-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Post darauf hinzuwirken, dass diese von der für den 1. Juli 2020 angekündigten drastischen Erhöhung der Gebühren für Einzahlungen am Schalter absieht.

Begründung

Per 1. Juli 2020 will die Post die Preise für Einzahlungen am Postschalter massiv erhöhen. Diese Massnahme ist aus folgenden Gründen untragbar:

1. Die Post erwirtschaftet jedes Jahr hunderte Millionen Franken Gewinn (im Jahr 2018 waren es 405 Millionen Franken). Sie hat es also nicht nötig, auf Kosten der Kundinnen und Kunden zu sparen.

2. Die angekündigte Massnahme benachteiligt Kundinnen und Kunden, die mit Online-Zahlungen nicht vertraut sind oder ihnen - zu Recht oder zu Unrecht - nicht vertrauen. Dies sind oft ältere Menschen.

Die Absicht hinter der Massnahme ist nicht schwer zu erraten: Durch die Gebühr werden die Schalter automatisch weniger genutzt und deren Schliessung wäre somit gerechtfertigt. Dies schadet den Kundinnen und Kunden in den betroffenen Gebieten, in denen das Angebot wegfällt.

Einmal mehr zeigt die Post, dass es ihr nicht um die Dienstleistung für die Bevölkerung - erst recht nicht für die "verletzlicheren" Personen, wie z.B. ältere Menschen - geht, sondern vor allem darum, die Gewinne auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger zu maximieren.

Die Post-Chefin Susanne Ruoff ist zwar nicht mehr im Amt, die Politik des Gelben Riesen hat sich aber nicht verändert. Da die Vorsteherin des UVEK vorher als Direktorin der Stiftung für Konsumentenschutz tätig war, bleibt zu hoffen, dass sie angesichts einer Massnahme zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten - vor allem der älteren unter ihnen - nicht passiv bleibt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs zu erbringen. Die Finanzierung der beiden Grundversorgungsaufträge erfolgt grundsätzlich durch die Umsatzerlöse der Post und ihrer Konzerngesellschaften. Eine finanzielle Beteiligung privater Postdienstanbieterinnen oder eine Finanzierung aus Bundesmitteln ist nicht vorgesehen. Im Gegenzug verfügt die Post über die zur Sicherstellung der Grundversorgungsfinanzierung notwendige unternehmerische Freiheit.

Seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2007 sind die Einzahlungen an den bedienten Zugangspunkten der Post um mehr als einen Drittel zurückgegangen. In jüngerer Vergangenheit nahmen die Transaktionsmengen kontinuierlich um ca. 6 Prozent pro Jahr ab. Eine Abschwächung dieses Trends zeichnet sich nicht ab. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung geht PostFinance für die Zukunft eher von einem beschleunigten Rückgang aus. Der Umbau im Postnetz hat auf diese Entwicklung keinen massgeblichen Einfluss, da tendenziell eher tiefer frequentierte Zugangspunkte umgewandelt und gleichzeitig Ersatzlösungen angeboten werden. Der Grundversorgungsauftrag mit den darin formulierten Erreichbarkeitsvorgaben verunmöglicht eine proportionale Reduktion der Zugangspunkte. Um die Erreichbarkeitsvorgaben weiterhin zu erfüllen, werden mehr Zugangspunkte unterhalten, als für die Transaktionsmenge nötig wären. Dadurch und durch die gleichbleibenden Fixkosten (z. B. ITKosten) erhöhen sich die Stückkosten pro Einzahlung, was eine Gebührenerhöhung nötig macht. Trotz Gebührenerhöhung wird die Dienstleistung nach Angaben von PostFinance weiterhin defizitär bleiben.

PostFinance hat die geplante Preiserhöhung dem Preisüberwacher vorangemeldet. Die neuen Preise mit Gültigkeit ab dem 1. Juli 2020 sind mit dem Preisüberwacher besprochen, durch diesen als unbedenklich eingestuft und in einer einvernehmlichen Regelung (www.preisueberwacher.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Einvernehmliche Regelungen > ) genehmigt worden (vgl. hierzu auch 19.4566 Ip. Birrer-Heimo "Hohe Gebühren für Einzahlungen am Postschalter").

Die Rechnungssteller haben mit der ERechnung bzw. der eBill die Möglichkeit, die Gebühren für Schaltereinzahlungen zu reduzieren. Für die Rechnungsempfänger bleibt das Bezahlen von Rechnungen am Schalter grundsätzlich weiterhin kostenlos. Gewisse Rechnungssteller überwälzen die Schalterzahlungstaxe auf die Rechnungsempfänger. Dies kann vermieden werden, indem Rechnungen via Onlinebanking bezahlt werden. Kundinnen und Kunden von PostFinance, welche keine digitalen Bankprodukte nutzen, können mit der Nutzung des schriftlichen Zahlungsauftrags die allfällig überwälzten Schaltergebühren vermeiden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.