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19.4569 · Interpellation · 2019-12-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Organe werden Hirntoten in der Schweiz nicht nur nach einer schweren Hirnschädigung (Unfall, Hirnschlag etc.) entnommen, sondern in 20 Prozent der Entnahmen nach Herz-Kreislauf-Stillstand (DCD: Donation after Cardiac Death): Bei Schwerkranken mit aussichtsloser Prognose werden im Operationssaal alle lebenserhaltenden Massnahmen eingestellt. Der daraus folgende Herzstillstand wird während 5 Minuten beobachtet. Sind die zu prüfenden Reflexe abwesend, gilt das Gehirn als irreversibel ausgefallen und es wird der Tod erklärt. In den Richtlinien der SAMW steht: "Ohne Sauerstoff tritt der neuronale Zelltod in weniger als 5 Minuten ein". Namhafte Neurologen erachten hingegen nicht einmal 10 Minuten Wartezeit als ausreichend (J Crit Care 33 (2016) 114-118).

Intensivmediziner des Unispitals Zürich erläutern, dass bei DCD anschliessend die Chirurgen den Körper aufschneiden und von innen die Halsschlagadern abklemmen. Danach wird reintubiert und die Beatmung gestartet. Durch das Abklemmen der Halsschlagadern wird verhindert, dass das Gehirn erneut mit sauerstoffhaltigem Blut versorgt wird (Asano, Marginal donors: Current and future Status. 2014, S. 144). Das heisst, man geht offenbar davon aus, dass das Gehirn noch nicht irreversibel ausgefallen ist. Das Transplantationsgesetz verlangt jedoch genau dies, einschliesslich des Hirnstammes als Kriterium für die Todesfeststellung. Doch erst durch die Massnahmen für die Organentnahme tritt bei DCD der Hirntod ein.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Widerspricht es dem Transplantationsgesetz, dass bei Sterbenden Organe entnommen werden, bei denen trotz "Todesfeststellung" der irreversible Ausfall Funktionen des Hirns einschliesslich des Hirnstamms offenbar nicht vorliegt?

2. Wie hoch ist die wissenschaftlich belegbare Wahrscheinlichkeit, dass bei Spendern 5 Minuten nach Herzstillstand die Funktionen ihres Hirns und Hirnstamms noch nicht irreversibel ausgefallen sind?

3. Ist der Bundesrat bereit, DCD zu sistieren und die geltenden SAMW-Richtlinien einer Überprüfung durch Experten (Neurologen, Intensivmediziner, Juristen) zu unterziehen, die von der Transplantationsmedizin unabhängig sind?

4. Erkennt der Bundesrat angesichts der geschilderten Situationen an, dass die SAMW Richtlinien nicht hinreichen, den Schutz der Menschenwürde bei sterbenden Organspendern zu gewährleisten? Wie will er diesen sicherstellen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Nach Artikel 9 des Transplantationsgesetzes (SR 810.21) ist der Mensch tot, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind. Bei der Organentnahme nach anhaltendem Kreislaufstillstand (Donor after Circulatory Death, DCD-Spende) unterbricht der Kreislaufstillstand die Durchblutung des Hirns so lange, bis der irreversible Funktionsausfall von Hirn und Hirnstamm und damit der Tod eingetreten ist. Die DCD-Spende wurde bereits bei der Ausarbeitung des Transplantationsgesetzes in der Schweiz durchgeführt und hat entsprechend Eingang in die Definition des Todesbegriffs von Artikel 9 des Transplantationsgesetzes gefunden.

Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Heim (17.3997) dargelegt hat, ist die Schweiz eines der wenigen Länder, in denen der Kreislaufstillstand mittels Echokardiographie (Ultraschall des Herzens) bestätigt werden muss. Durch diese Untersuchung besteht Sicherheit, dass kein Blutfluss mehr vorhanden ist, der das Gehirn mit Sauerstoff versorgt. Bleibt die Sauerstoffversorgung im Gehirn aus, führt dies innerhalb von wenigen Minuten zu irreversiblen Schäden. Nach der vorgeschriebenen Wartezeit von fünf Minuten muss zudem eine Diagnostik zur Feststellung des Todes gemäss SAMW-Richtlinien erfolgen (Nachweis von klinischen Zeichen). Auch hier stellt die Schweiz im internationalen Vergleich hohe Anforderungen an die Sicherheit der Todesfeststellung.

Die von der Interpellantin genannte Praxis betreffend Abklemmen der Halsschlagadern wird in der Schweiz nicht angewendet.

3./4. Ein zentraler Zweck des Transplantationsgesetzes ist der Schutz der Menschenwürde bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen. Für den Bundesrat ist die Gewährleistung dieses Ziels von grosser Bedeutung. Im Rahmen der ersten Etappe der Evaluation des Transplantationsgesetzes wird die Todesfeststellung im Hinblick auf eine mögliche Organspende evaluiert. Insbesondere wird untersucht, in welcher Weise die gesetzlich verbindlichen Punkte der Standesregeln in der Praxis umgesetzt werden und ob die Menschenwürde aus Sicht der Fachpersonen und der Angehörigen gewährleistet wird. Der Evaluationsbericht wird dem Bundesrat voraussichtlich im Jahr 2022 vorliegen.

Wie dargelegt, ist in der Schweiz bei Organspenden nach Herz-Kreislaufstillstand eine sichere Feststellung des Todes gewährleistet. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat derzeit keinen Anlass, die Organspende nach Kreislaufstillstand zu sistieren.

Antwort des Bundesrates.