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19.4595 · Motion · 2019-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, welcher vorsieht, dass Produktehersteller sicherstellen müssen, dass die Konstruktionsdaten von nicht mehr verfügbaren Ersatzteilen unter entsprechender Lizenz im Internet frei zugänglich sind.

Begründung

Die Reparatur von Produkten wird zunehmend verunmöglicht oder erschwert. Hauptgrund dafür ist die Tatsache, dass Ersatzteile oft nicht hergestellt werden, nicht verfügbar oder stark überteuert sind. Dadurch müssen sonst funktionierende Geräte aufgrund kleiner Defekte oft entsorgt werden; auf Kosten der Umwelt und der Kaufkraft der Konsumenten, die einen Neukauf tätigen müssen.

Auch der Bericht des Bundesrats "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten", publiziert am 28. November 2014, beschreibt mit Massnahme M03 die "Vereinfachung der Ersetzbarkeit von Verschleissteilen" als Strategie, die Produktlebensdauer zu verlängern. Die Massnahme wurde aber bisher nicht umgesetzt - obwohl die Möglichkeiten dank Digitalisierung und Vernetzung ständig wachsen.

Wer ein Produkt ersteht, geht davon aus, dass es möglichst lange hält. Es ist aber verständlich, dass Unternehmen Ersatzteile nur eine beschränkte Zeit lang anbieten können. Deshalb ist es wichtig, dass die Konstruktionsdaten der nicht mehr verfügbaren Ersatzteile kostenlos öffentlich zugänglich sind, damit sie nachgebildet werden können. Die digitale Produktion (3D-Drucker, Lasercutter, etc.) eröffnet hier neue Möglichkeiten, die der Gesetzgeber fördern muss, um die Kaufkraft und das Empowerment der Konsumenten zu erhöhen und zugleich endliche Ressourcen zu schonen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten ist für die Reduktion der Umweltbelastung von grosser Bedeutung. Die Forderung der Motion, welche sich auf die Massnahme M03 "Vereinfachung der Ersetzbarkeit von Verschleissteilen" aus dem Bericht des Bundesrats vom 28. November 2014 in Erfüllung des Postulates 12.3777 "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten" der Grünen Fraktion stützt, ist eine Möglichkeit für die Wirtschaft, mit Ökodesign die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und damit die Reparaturfähigkeit von Produkten zu verbessern.

Eine effektive Förderung der Kreislaufwirtschaft - im Sinne der Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten - kann am besten durch ein gut abgestimmtes Bündel an angebots- und nachfrageseitigen Massnahmen erreicht werden, welches an unterschiedlichen Stellen des Kreislaufs ansetzt, damit sowohl Produzentinnen und Produzenten wie auch Konsumentinnen und Konsumenten ihre Verantwortung wahrnehmen können. In diesem Sinne unterstützte der Bund die Wirtschaft bereits mit Massnahmen für ressourcenschonende Verfahren und ressourceneffiziente Produkte.

Die Veröffentlichung der Konstruktionsdaten von Ersatzteilen ist eine von mehreren Massnahmen zur Verbesserung der Reparierbarkeit. Sie setzt jedoch im Lebenszyklus der Produkte weit hinten an und gewährleistet für sich alleine nicht, dass defekte Produkte tatsächlich vermehrt repariert werden. Es ist vor allem notwendig, dass Produkte reparierbar gestaltet sind (Ökodesign) und Reparaturdienstleistungen zu attraktiven Preisen angeboten werden. Um Reparaturen ausführen zu können, müssen die Konstruktionsdaten für die digitale Produktion (3D-Drucker, Lasercutter, etc.) aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden, was die Kosten und Preise der Produkte leicht erhöhen könnte. Zudem ist davon auszugehen, dass die Durchsetzung dieser Regelung bei im Ausland produzierten Produkten nicht oder nur teilweise möglich ist.

Da mit Blick auf die Veröffentlichung solcher Konstruktionsdaten auch Fragen des Geistigen Eigentums sowie der Wirtschaftsfreiheit vertieft abgeklärt werden müssten und die Wirkung dieser Massnahme für sich alleine im Sinne des Kreislaufwirtschaftsmodells nicht genügt, ist die Motion abzulehnen.

Bei einer Annahme der vorliegenden Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat folgende Abänderung der Motion zu beantragen:

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, der - unter Berücksichtigung des relevanten EU-Rechts - zu einer Verbesserung der Reparaturfähigkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen von ausgewählten Produktgruppen beiträgt und die Anliegen ähnlicher allenfalls angenommener Motionen (19.4434, 19.4594, 19.4596, 19.4597) aufnimmt. Dabei ist eine allfällige Verpflichtung zur Veröffentlichung von Konstruktionsdaten hinsichtlich des Schutzes von geistigem Eigentum sowie der Wirtschaftsfreiheit juristisch vertieft zu prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.