19.4617 · Interpellation · 2019-12-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss einer aktuellen Studie von Ökonomen um den Steuerfluchtexperten Gabriel Zucman leiden arme Länder im globalen Süden überproportional unter Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne. Dies gilt namentlich für den globalen Rohstoffhandel, der chronisch unter Verdacht steht, Schauplatz exorbitanter Steuervermeidung zu sein. Bei gewissen Rohstoffen werden 50 Prozent des Handels und mehr über die Schweiz abgewickelt, wodurch unter dem bestehenden internationalen Steuerregime ein erhebliches Risiko besteht, dass in der Schweiz Gewinne versteuert werden, die etwa in afrikanischen oder lateinamerikanischen Abbaustaaten erwirtschaftet wurden. Nun wollen 134 Staaten im Rahmen der OECD diese Steuerregeln erneut reformieren. Mit einer Umverteilung der Besteuerungsrechte hin zu den Marktländern und einer globalen Mindestbesteuerung sollen namentlich Länder mit grossen Binnenmärkten steuerlich bessergestellt werden und der globale Wettlauf gegen unten bei den Gewinnsteuersätzen beschränkt werden. Sowohl die Schweiz als Tiefsteuergebiet für Konzerne wie auch arme Produktionsländer in Afrika oder Lateinamerika könnten Steuereinnahmen verlieren bzw. weiterhin leer ausgehen. Der Bundesrat spricht bisher von möglichen Steuerausfällen in der Schweiz von 0,5 bis 5 Milliarden Franken.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt er die laufenden OECD-Verhandlungen aus entwicklungspolitischer Sicht, insbesondere den drohenden Ausschluss ("Carve-Out") des Rohstoffsektors aus der Reform?
2. Wie beurteilt er in diesem Kontext eine globale effektive Mindestbesteuerung (Reformsäule 2)?
3. Welcher Prozentsatz für eine effektive Mindestbesteuerung strebt der Bundesrat in den Verhandlungen an?
4. Ist er bereit, sich im Rahmen seines Engagements für Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung und für die Agenda 2030 der Uno für ein Ergebnis der Reform einzusetzen, die auch die Besteuerung von Konzerngewinnen in den Produktionsländern des globalen Südens verbessert?
5. Wie setzen sich die 20 Milliarden Gewinnsteuereinnahmen (Aussage in der Fragestunde vom 16.12.2019) aufgeschlüsselt nach Branchen und der Art der Gewinne genau zusammen?
6. Wie gross ist der Anteil der Residualgewinne ("Übergewinne") unter den steuerbaren Einkommen der Unternehmen, aus denen sich diese Einnahmen ergeben?
7. Wie definiert er "Übergewinne" genau?
Stellungnahme des Bundesrates
1)
Die aktuellen Diskussionen im Inclusive Framework on BEPS zielen auf eine Erweiterung der Besteuerungsrechte der Marktstaaten ab. Allenfalls sollen davon gewisse Branchen, wie z.B. Rohstoffabbau und -handel, ausgenommen werden, da diese nicht primär kundenorientierte Aktivitäten betreiben. Ein sogenanntes carve-out für die Rohstoffbranche entspricht dem klaren Wunsch der Mehrheit der Staaten mit grossen Rohstoffreserven, darunter auch Entwicklungsländer. Diese sind bereits heute am Steuersubstrat der Rohstoffunternehmen grundsätzlich substanziell beteiligt. Davon nicht tangiert ist die Transparenz der Geldflüsse von Rohstoffunternehmen in Entwicklungsländern. Um diese zu fördern, unterstützt die Schweiz mehrere internationale Initiativen, darunter das Programm der Extractive Industry Transparency Initiative (EITI).
2-4)
Der Bundesrat ist der Meinung, dass Steuerwettbewerb zu einem sorgfältigen und effizienten Einsatz öffentlicher Mittel beiträgt. Der Steuerwettbewerb wird bereits heute begrenzt durch internationale Regeln (z.B. des Forums über schädliche Steuerpraktiken der OECD), welche zwischen schädlichem und unschädlichem Steuerwettbewerb unterscheiden.
Jenseits von schädlichem Steuerwettbewerb sieht der Bundesrat keinen Anlass, den Steuerwettbewerb weiter zu beschränken. Er setzt sich grundsätzlich für Steuersouveränität und fairen Steuerwettbewerb ein. Entsprechend relevant ist die Kapazität zur Abschöpfung des nationalen Steuersubstrats. Daher unterstützt der Bundesrat, im Sinne der Addis Abeba Tax Initiative, die Kapazitätsverbesserung der Steuersysteme in Entwicklungsländern, um staatliche Einnahmen sicher zu stellen.
Es ist gegenwärtig nicht vorgesehen, dass die Mindestbesteuerungsregel ein Mindeststandard werden soll, weshalb eine Umsetzung nicht obligatorisch wäre. Folglich handelt es sich bei der Entscheidung über die Einführung eines Mindeststeuersatzes im schweizerischen Steuerrecht um eine ordnungspolitische Frage. Der Bundesrat hat sich diesbezüglich noch nicht festgelegt, begleitet die internationale Diskussion jedoch intensiv. Im Falle der Einführung wäre eine Abstimmung mit den Kantonen wichtig. Die Schweiz setzt sich für einen moderaten Steuersatz ein, falls es zu einer internationalen Mindestbesteuerungsregel kommt.
Der Bundesrat trägt die Agenda 2030 der UNO mit. Konzerngewinne werden aktuell nach den Regeln des internationalen Steuerrechts den Staaten zugeordnet. Es wird sich aus der laufenden Diskussion über die Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft ergeben, wie weit die bestehenden Regeln der internationalen Besteuerung angepasst werden. Die Arbeiten befassen sich mit einer Umverteilung von Besteuerungsrechten auf Marktstaaten. Es ist wichtig, dass sich auch Entwicklungsländer an der Diskussion beteiligen und ihre Position einbringen können. Die Schweiz beteiligt sich seit mehreren Jahren am Inclusive Framework on BEPS, welches mehr als 130 Staaten und Territorien vereint und unterstützt finanziell die Arbeiten afrikanischer und interamerikanischer Foren dortiger Steuerverwaltungen.
5-7)
Der Bund erhebt keine Daten zur Zusammensetzung der Gewinnsteuereinnahmen nach den in der Interpellation genannten Kriterien. Aus diesem Grund kann auch der Anteil der Residualgewinne nicht beziffert werden. Der Terminus "Übergewinne" wird nicht vom Bundesrat, sondern von der OECD definiert.
Antwort des Bundesrates.