19.495 · Parlamentarische Initiative · 2019-09-27
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Solange die jährlichen Staustunden der Strassenbenutzerinnen und Strassenbenutzer in der Schweiz die Zahl von 12 000 übersteigen, verzichtet der Bundesrat auf die Einführung weiterer Abgaben auf Treibstoffen oder neue Lenkungskonzepte wie etwa Mobility-Pricing usw. Die nötigen Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen sind unverzüglich vorzunehmen.
Begründung
Im Jahr 2017 wurden auf den schweizerischen Nationalstrassen 25 853 Staustunden registriert. Im Vergleich mit dem Jahr 2009 kommt dies einer Verdoppelung gleich, wobei in erster Linie Staus wegen Verkehrsüberlastung zugenommen haben. Hauptgrund sind die Zuwanderung von netto rund einer Million innert zwölf Jahren und die wachsende Mobilität. Die Staus verursachen mittlerweile volkswirtschaftliche Kosten in Milliardenhöhe.
Der Bund ist verantwortlich für das Nationalstrassennetz und somit auch für den verursachten Schaden. Der Bund trägt auch die Verantwortung dafür, dass bei der Volksabstimmung über das Freizügigkeitsabkommen verschwiegen wurde, welche Folgen und Konsequenzen die damit ausgelöste Zuwanderung auf die Infrastruktur hat. Und der Bund trägt die Verantwortung dafür, dass insbesondere das Nationalstrassennetz seither offenbar nicht der wachsenden Bevölkerung sowie dem veränderten Mobilitätsverhalten der Menschen angepasst wurde.
Die Strassenbenutzer in der Schweiz bezahlen via Verkehrssteuer, Vignette, Mineralölsteuer, LSVA usw. massiv Geld für den Unterhalt und Ausbau der Strasseninfrastruktur, erhalten aber offensichtlich nicht die erforderliche Gegenleistung. Im Flug- oder Bahnverkehr ist es üblich, dass bei Verspätungen Rückvergütungen auf die Ticketpreise erfolgen.
Bis das Strassennetz angepasst ist und die jährlichen Staustunden auf unter 12 000 reduziert werden, soll der Bund keine weiteren Abgaben auf Treibstoffen einführen sowie auf die Einführung neuer Konzepte wie Mobility-Pricing usw. verzichten.