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Einführung einer Rechtsgrundlage für gezielte Sanktionen bei schweren Menschenrechtsverletzungen und Korruption durch hochrangige Politiker und Politikerinnen

19.501 · Parlamentarische Initiative · 2019-12-18

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Es seien die gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, die dem Bundesrat die Kompetenz geben, gegen hochrangige ausländische Politikerinnen und Politikern Konto- sowie Reisesperren zu verhängen, die schwere Menschenrechtsverbrechen begangen haben oder an schweren Korruptionsfällen beteiligt sind.

Dabei seien die rechtlichen Voraussetzungen zu definieren. Solche Massnahmen seien auf zwei Jahre mit der Möglichkeit auf einmalige Verlängerung zu beschränken. Für Beschwerden gegen diese Massnahmen sei eine unabhängige Ombudsstelle einzurichten.

Begründung

Umfassende Wirtschaftssanktionen treffen ein Land als Ganzes und können erhebliche negative humanitäre Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung sowie auf Drittstaaten haben. Entsprechend war die Schweiz im so genannten Interlaken-Prozess führend an der Entwicklung des Konzepts der "Smart Sanctions" beteiligt, die gezielt nur einzelne verbrecherische hohe Behördenmitglieder sanktionieren. Mehrere Staaten haben dieses Konzept inzwischen in nationales Recht überführt. Das bekannteste Beispiel ist der US-amerikanische

"Global Magnitsky Human Rights Accountability Act.

In der Schweiz gibt es bei Menschenrechtsverletzungen und Korruptionsverbrechen bereits heute gesetzliche Grundlagen für repressive Massnahmen: das Embargogesetz, das Güterkontroll- und das Kriegsmaterialgesetz, das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das Potentatengeldergesetz und das Strafgesetz. Alle diese Rechtsquellen weisen im Vergleich zu "Smart Sanctions" aber entscheidende Lücken auf. So ist es nicht möglich, politisch auf schwere Verstösse gegen, die internationale Rechtsordnung zu reagieren.

Zahlreiche Beispiele aus der jüngeren aussenpolitischen Geschichte legen die bestehenden rechtlichen Mängel offen: Ohne beschlossene Sanktionen durch den Uno-Sicherheitsrat oder die EU hat die Schweiz aussenpolitisch kaum Möglichkeiten, um auf gravierende Ereignisse zu reagieren, oder muss auf sachfremde Massnahmen (Sistierung Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien nach der Affäre Kashoggi, Sistierung AIA mit der Türkei nach der Invasion in Nord-Syrien) zurückgreifen, um zu "sanktionieren". Mit der Einführung von klar definierten, gezielten Sanktionen kann diesem Mangel Abhilfe geschaffen werden.