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19.5048 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der Heilmittelgesetzrevision wurde entschieden, die Selbstmedikation zu erleichtern und die Fachkompetenz der Arzneimittel-Abgabestellen besser zu nutzen. Es war auch explizit die Rede von Antibiotika für häufige Beschwerden, z. B. Harnwegsinfekte bei der Frau, deren Verschreibung durch Apothekerinnen und Apotheker möglich sein soll.

Das BAG will nun aber offenbar keinerlei Antibiotika einfacher zugänglich machen und setzt sich damit über den Willen des Gesetzgebers hinweg.

Wie ist dies zu erklären?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes hat der Gesetzgeber entschieden, die Fachkompetenzen der Abgabeberechtigten besser zu nutzen, ohne jedoch die Behandlungssicherheit zu beeinträchtigen. So sollen beispielsweise Apothekerinnen und Apotheker vermehrt einfache Krankheiten behandeln und die entsprechenden Medikamente abgeben können. Als mögliche Beispiele waren im Rahmen der parlamentarischen Beratung unter anderem Schmerzmittel, Medikamente der Reisemedizin und Antibiotika genannt worden. Aufgrund weltweit zunehmender Antibiotikaresistenzen setzt der Bund seit 2016 die Strategie Antibiotikaresistenz Schweiz (Star) um. Ziel der Massnahmen in der Human- und Veterinärmedizin, in der Landwirtschaft sowie in der Umwelt ist es, Infektionen zu vermindern, die von antibiotikaresistenten Erregern verursacht werden. Der sachgemässe Einsatz von Antibiotika ist dabei eine der zentralen Massnahmen, um die Wirksamkeit dieser Arzneimittel für Mensch und Tier langfristig sicherzustellen. Eine erleichterte Abgabe von Antibiotika stünde demnach im Widerspruch mit den Zielen von Star. Daher hat der Bundesrat beschlossen, dass Apotheken Antibiotika auch weiterhin nur in Notfällen ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen.

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