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19.5052 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Wer in der italienischen Schweiz aufwächst, muss in einem anderen Landesteil Human-, Veterinär- oder Zahnmedizin studieren, mit entsprechendem Diplom in einer anderen Landessprache. Um im Tessin oder in Italienisch-Graubünden den Beruf auszuüben, muss für die Muttersprache ein gebührenpflichtiger Sprachnachweis erbracht werden.

- Wie begründet der Bundesrat die Ungleichbehandlung zwischen den Landesteilen?

- Wieso müssen Sprachkenntnisse in der Muttersprache trotz Matur gebührenpflichtig nachgewiesen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Wer eine Bewilligung zur privatwirtschaftlichen Berufsausübung eines Medizinalberufs in eigener fachlicher Verantwortung beantragt, muss nachweisen, dass er oder sie über die notwendigen Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons, für den die Bewilligung beantragt wird, verfügt. Die Einträge im Medizinalberuferegister (Medreg) können den kantonalen Bewilligungsbehörden eine erste Information zu den Sprachkenntnissen der Personen, die eine Berufsausübungsbewilligung beantragen, liefern. Der Eintrag der entsprechenden Sprache ist jedoch nach den bundesgesetzlichen Regelungen keine Voraussetzung für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Medizinalpersonen, welche die Ausbildung in einem anderen Sprachraum absolviert haben, bei der Eintragung ins Medreg gegenüber jenen, die diese in ihrem eigenen Sprachraum abgeschlossen haben, benachteiligt sind. Es bleibt jedoch den Kantonen überlassen, wie sie die Sprachkenntnisse im Einzelnen prüfen. Nur falls ein Kanton für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung den entsprechenden Spracheintrag im Medreg voraussetzt, muss die betreffende universitäre Medizinalperson ihre Sprachkenntnisse entsprechend den Vorgaben der Medizinalberufeverordnung nachweisen und gebührenpflichtig eintragen lassen.