19.5062 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Seit Abschluss des Freihandelsvertrages mit China verzeichnen wir eine Änderung der Nationalitätenbezeichnung in Identitätsausweisen der in der Schweiz lebenden Tibeter von "Tibet", "staatenlos" oder "Tibet (China)" zu "China", obwohl Tibeter nicht Chinesen sind oder sein wollen und obwohl die Besetzung des de facto unabhängigen Tibet durch China völkerrechtswidrig war.
Gibt es eine Wiedererwägung des Bundesrates?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz muss sich an die völkerrechtlich korrekten Bezeichnungen halten, wenn sie Ausweise ausstellt. Da Tibet nicht als unabhängiger Staat anerkannt, sondern als Teil Chinas angesehen wird, ist die Erwähnung Tibets auf Aufenthaltsbewilligungen nicht zulässig. Damit soll auch garantiert werden, dass alle Angehörigen ausländischer ethnischer Minderheiten in der Schweiz gleichbehandelt werden.