19.5073 · Fragestunde. Frage · 2019-03-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das neue Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) befindet sich seit dem Abschluss der Vernehmlassung im letzten Oktober in Überarbeitung.
- Bis wann gedenkt der Bundesrat über das weitere Vorgehen zu entscheiden?
- Bis wann wird er dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten?
- Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Aufstockung der indirekten Presseförderung darin enthalten sein muss?
Stellungnahme des Bundesrates
Das UVEK und das Bakom sind daran, die Ergebnisse der Vernehmlassung auszuwerten und mögliche Anpassungen an der Vorlage zu erarbeiten. Es ist nicht überraschend, dass die Erwartungen an ein künftiges Bundesgesetz über elektronische Medien vielfältig sind. In sehr vielen Stellungnahmen kommt die Sorge um die Medien und insbesondere um die Presse deutlich zum Ausdruck. Wichtig ist nun, die Anliegen sorgfältig zu prüfen und allfällige Folgen zu analysieren. Dies tun wir auch beim angeregten Ausbau der Zustellermässigung. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im Verlauf des Jahres über das weitere Vorgehen entscheidet.