19.5138 · Fragestunde. Frage · 2019-03-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 15. Februar 2019 beschloss die SGK des Nationalrates mit 17 zu 0 Stimmen die Kommissionsmotion 19.3005, "Keine zusätzlichen Kosten und Aufwände für unser Gesundheitswesen infolge der Listenumteilung von bisher frei verkäuflichen Arzneimitteln der Liste C in die Liste B".
- Ist es korrekt, dass ungeachtet dieser Motion das BAG den Firmen inzwischen Preiserhöhungsverfügungen zugestellt hat?
- Wenn ja, weshalb wird der Wille der SGK missachtet?
- Wie beabsichtigt der Bundesrat dies zu korrigieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes hat der Bundesrat auch den Auftrag des Parlamentes umgesetzt, die Abgabekategorie C aufzuheben. Ursprung war die Motion der SGK-N 07.3290, "Neue Regelung der Selbstmedikation". Das überarbeitete Verordnungsrecht ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Alle Arzneimittel der bisherigen Abgabekategorie C müssen deshalb neu zugeteilt werden. Für den geringen Anteil der Arzneimittel, die neu in der Liste B figurieren, muss der Vertriebsanteil und damit der Publikumspreis in der Spezialitätenliste angepasst werden. Bei diesen Arzneimitteln steigt der Vertriebsanteil, weil er sich bei Arzneimitteln auf den Listen A und B anders zusammensetzt als bei den nichtrezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die Umteilung der Arzneimittel erfolgt im Rahmen eines ordentlichen Verwaltungsverfahrens durch Swissmedic, die Verfügung der angepassten Publikumpreise durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die zugestellten Verfügungen des BAG treten erst in Kraft, wenn die Umteilung des jeweiligen Präparates rechtskräftig ist. Der Bundesrat wird sich in der Stellungnahme zur Motion der SGK-N 19.3005 zum diesbezüglichen Anliegen äussern. Die Motion wurde dem Bundesrat noch nicht unterbreitet.