19.5147 · Fragestunde. Frage · 2019-03-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit 2017 besteht beim Gebäudeprogramm für Förderbeiträge grösser/gleich 10 000 Franken eine Geak-plus-Pflicht. Für viele Sanierungsprojekte ist diese Gebäudeanalyse jedoch überflüssig.
- Wie schätzt der Bundesrat die Notwendigkeit dieser Pflicht ein?
- Ist er bereit, diese Pflicht aufzuheben?
- Sieht er Möglichkeiten, die Pflicht auf Projekte zu beschränken, welche nur ein Bauteil (Fassade, Dach usw.) sanieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat schätzt die Notwendigkeit der Geak-plus-Pflicht als hoch ein. Seit 2009 wurden mit Geak und Geak plus etwa 70 000 Gebäudeeigentümer umfassend beraten. Diese Pflicht bei Förderbeiträgen über 10 000 Franken wurde gemeinsam durch Bund und Kantone im "Harmonisierten Fördermodell" festgelegt. Ziel ist, dass durch eine neutrale, professionelle Beratung eine sowohl energetisch wie auch ökonomisch optimale Sanierung erreicht wird und die Gelder der CO2-Abgabe sinnvoll und effektiv eingesetzt werden.
Die Geak-plus-Pflicht bei Förderbeiträgen über 10 000 Schweizerfranken soll nicht aufgehoben werden. Die Bauherrschaft soll sich vorgängig umfassend mit den möglichen Sanierungsmassnahmen auseinandersetzen, damit die Einnahmen aus der CO2-Abgabe nicht für unzureichend konzipierte Sanierungen ausbezahlt werden. Die Pflicht ist bereits dadurch beschränkt, dass nur für Förderbeiträge höher als 10 000 Franken ein Geak plus erforderlich ist. Zudem hat der Bund gemeinsam mit den Kantonen bereits reagiert: Im Geak plus mussten bisher gemäss Vollzugspraxis drei Sanierungsvarianten ausgearbeitet werden. Neu gibt es im Falle einer bereits ausgearbeiteten Planung die Möglichkeit, dass der Geak plus nur noch die ausgearbeitete Planung zusammen mit der vollständigen energetischen und ökonomischen Betrachtung abbildet.