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19.5148 · Fragestunde. Frage · 2019-03-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Senioren ab 70 Jahren (bald ab 75 Jahren) müssen sich alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung unterziehen. Von untersuchten Personen sind immer wieder unterschiedliche Praxen zu hören. Die Kosten dafür müssen selber übernommen werden und können nicht via Krankenkasse abgerechnet werden. Dies ist offenbar nicht überall der Fall.

Ist der Bundesrat bereit, die Ärzteschaft daran zu erinnern, dass die Kontrolluntersuchungen nicht via Krankenkasse abgerechnet werden dürfen?

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist die korrekte Abrechnung von medizinischen Leistungen durch die Krankenkassen ein wichtiges Anliegen. Der Bundesrat übt keine Aufsicht über die Ärzteschaft aus; eine solche Aufsicht obliegt den Kantonen. Dagegen erinnert der Bundesrat die Krankenkassen regelmässig daran, die von den Leistungserbringern eingesendeten Rechnungen aufmerksam zu prüfen. Dies namentlich, um gegen die steigenden Kosten der obligatorischen Krankenversicherung anzugehen. Was die Fahreignungsuntersuchungen anbelangt, fällt es in die Zuständigkeit der Kantone, Ärzte zur Durchführung solcher Untersuchungen zu ermächtigen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass diese Ärzte eine Praxis entwickelt haben, die dem rechtlichen Rahmen widerspricht. Es muss sich somit um Einzelfälle handeln. Deshalb ist der Bundesrat der Auffassung, dass keine zusätzlichen Massnahmen verfügt werden müssen.