19.5160 · Fragestunde. Frage · 2019-03-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die KEV ist "kostendeckend" konzipiert und basiert auf den durch das BFE erhobenen Investitionskosten inkl. MWST. Die EIV gemäss EnV ist von BFE und Swissgrid zwischen 2014 und 2017 ebenfalls mit der MWST belastet worden. Ab 2018 wird die EIV von der Pronovo und der ESTV steuersystematisch korrekt als "Kostenausgleichszahlung" ausgewiesen und unterliegt damit nicht mehr der MWST.
Ist der Bundesrat bereit, die bezahlte MWST auf EIV für die Jahre 2014 bis 2017 an die Eigentümer zurückzuzahlen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der beschriebene Sachverhalt ist korrekt und dem Bundesamt für Energie bekannt. Der Bundesrat ist bereit, eine Rückzahlung der bezahlten Mehrwertsteuer an mehrwertsteuerpflichtige Empfänger von Einmalvergütungen für die Jahre 2014 bis 2017 zu prüfen.