19.5179 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In seinen Botschaften zu den Pestizid-Initiativen führt der Bundesrat den Aktionsplan Pestizide ins Feld, als Gegenmassnahme zum hochproblematischen Pestizideinsatz in der Schweiz und Teil der bundesrätlichen Antwort auf die beiden Volksbegehren.
- Ist es richtig, dass der Aktionsplan Pestizide sowie die darin vorgeschlagenen Ziele und Massnahmen lediglich eine Absichtserklärung darstellen, rechtlich aber nicht bindend sind?
- Ist der Bundesrat bereit, diese Erklärung rechtlich bindend zu regeln?