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Aktionsplan Pestizidreduktion. Sind die vorgeschlagenen Massnahmen und Ziele rechtlich bindend?

19.5179 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In seinen Botschaften zu den Pestizid-Initiativen führt der Bundesrat den Aktionsplan Pestizide ins Feld, als Gegenmassnahme zum hochproblematischen Pestizideinsatz in der Schweiz und Teil der bundesrätlichen Antwort auf die beiden Volksbegehren.

  • Ist es richtig, dass der Aktionsplan Pestizide sowie die darin vorgeschlagenen Ziele und Massnahmen lediglich eine Absichtserklärung darstellen, rechtlich aber nicht bindend sind?
  • Ist der Bundesrat bereit, diese Erklärung rechtlich bindend zu regeln?
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