19.5192 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat lehnt die von Vertretenden aller Parteien unterschriebene Motion 18.4295 ab.
Bundesrätin Keller-Sutter hat in der letzten Fragestunde versichert, der Grund seien nicht die Finanzen, der Kreditrahmen würde nicht gesprengt.
Leider habe ich die Antwort auf die zweite Frage nicht verstanden. Ich bitte um Präzisierung.
Was schlägt der Bundesrat vor, damit Fremdplatzierte, die sich nicht rechtzeitig gemeldet haben, die ihnen zustehende Wiedergutmachung erfahren?
Stellungnahme des Bundesrates
Artikel 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (AFZFG; SR 211.223.13) bestimmt, dass Gesuche um Gewährung des Solidaritätsbeitrages nur während der Frist von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht werden können. Der entsprechende Stichtag war der 31. März 2018. Im erwähnten Absatz ist ebenso klar festgehalten, dass auf Gesuche, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, nicht eingetreten werden darf. An diese gesetzliche Frist ist die Verwaltung gebunden; ihr steht in dieser Frage kein Ermessensspielraum zu. Insbesondere darf sie diese Frist nicht von sich aus verlängern. Eine Verlängerung der Frist über den 31. März 2018 hinaus bzw. eine Wiedereröffnung der Einreichungsfrist wäre einzig dem Parlament möglich, nämlich im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens (Teilrevision des AFZFG).