19.5196 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 18.3633 heisst es zur Evaluation des Zulassungsverfahrens für Pestizide: "Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel wird über die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Evaluation entscheiden." Eine Veröffentlichung ist offenbar nicht selbstverständlich.
Welche Gründe gibt es aus Sicht des Bundesrates dafür, dass die Ergebnisse dieser Evaluation nicht veröffentlicht werden sollten?
Stellungnahme des Bundesrates
Grundsätzlich ist die Veröffentlichung des Berichtes vorgesehen. Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel wird jedoch prüfen, in welcher Form der Bericht veröffentlicht wird, damit insbesondere Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben.