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19.5201 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In seinem Goldbericht stellt der Bundesrat fest, dass "die Raffinerien über präzise Informationen zum Ursprung des Minengoldes (verfügen), die jedoch in den Zollerklärungen nicht angegeben werden". In seiner Antwort auf die Interpellation Mazzone 18.4329 stellt der Bundesrat jedoch Folgendes fest: "Die Praxis in Bezug auf die Angabe des Ursprunglandes ... erfüllt die Anforderungen von Artikel 10 der Verordnung."

- Wie ist das möglich? Ist Artikel 10 der Verordnung über die Statistik des Aussenhandels zu ungenau oder wird die Bestimmung nicht eingehalten?

- Wie könnten die Raffinerien dazu verpflichtet werden, das Ursprungsland von importiertem Gold anzugeben?

Angaben der Raffinerien zum Ursprung von importiertem Gold | Lexipedia | Lexipedia