19.5203 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In seinem Goldbericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die "Herkunft des verarbeiteten Goldes den Raffinerien bekannt (ist)". Zudem stellt der Bundesrat fest, dass die Raffinerie, sofern sie den Ursprung kennt, "nicht das Versendungsland, sondern den tatsächlichen Ursprung melden" muss. Hingegen räumt der Bundesrat Folgendes ein: "Bei Einfuhren aus Grossbritannien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten ... wird in der Zollerklärung gelegentlich das Versendungsland angegeben."
- Warum geben Raffinerien gelegentlich das Versendungsland an, obwohl sie das Ursprungsland kennen?
- Verstösst diese Praxis nicht gegen Artikel 10 der Verordnung über die Statistik des Aussenhandels?