19.5229 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf meine Interpellation 18.4378 zu den Übergangsleistungen der IV erwähnt der Bundesrat, dass seit dem Inkrafttreten der 6. IV-Revision in 40 Prozent der Fälle, in denen die Übergangsleistung aufgehoben wurde, heute keine Rente mehr ausgezahlt wird.
Lässt sich sagen, wie hoch bei diesen 40 Prozent der Anteil von Personen ist, die zum Zeitpunkt der Revision weder über eine Rente noch über eine Anstellung (zu einem ähnlichen Grad) verfügten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)