19.5308 · Fragestunde. Frage · 2019-06-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gewalt in und um Fussballstadien ist wieder zu einem grossen Thema geworden. Nachdem sich das Hooligan-Problem vorübergehend entspannt hat, häufen sich die Vorfälle wieder. Höhepunkt war der von Hooligans erzwungene Spielabbruch in Luzern.
In der Analyse eines dringenden schärferen Strafmasses stellt sich in der Öffentlichkeit diese Frage:
Wann wird der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für eine Verschärfung im Umgang mit gefährlichen Straftätern und deren rasche Verurteilung vorlegen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die strafrechtlichen Möglichkeiten zur Ahndung von Gewalt an und rund um Sportveranstaltungen sind aus Sicht des Bundesrates ausreichend. Das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Sprengstoffgesetz decken die relevanten Sachverhalte ab. Zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen verfügen die Kantone mit ihrem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen auch über ein umfassendes Instrumentarium an verwaltungsrechtlichen Massnahmen. Das Ziel muss sein, dass die Kantone die vorhandene Gesetzgebung konsequent und einheitlich umsetzen, um Gewalttäter von und rund um Sportveranstaltungen fernzuhalten und für ihr Verhalten auch angemessen zu bestrafen. Das Konkordat wird zurzeit durch die Universität Bern evaluiert.