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19.5404 · Fragestunde. Frage · 2019-09-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) schreibt vor, dass die Aufsichtsbehörde die Prämien für das Folgejahr bewilligen muss und sie auch kommuniziert, in der Regel Ende September. Am 31. August 2019 hat der CEO der Helsana in der "NZZ am Sonntag" über die Prämien, insbesondere von angeblichen Prämiensenkungen auf 2020, gesprochen.

- Wie beurteilt der Bundesrat diesen Verstoss gegen das KVAG?

- Teilt er die Ansicht, dass sich die Helsana so unlauter einen Wettbewerbsvorteil verschafft?

- Welche Auswirkungen auf die Versicherten hat dieses Manöver?

Stellungnahme des Bundesrates

Es ist verboten, die Prämien vor der Genehmigung bekanntzugeben. Die Versicherer haben zwar nicht direkt Prämien kommuniziert. Aber ihre Aussagen zur Prämienentwicklung sind dennoch juristisch in der Grauzone, da sie dem Normzweck des Gesetzes nicht entsprechen. Eine solche Kommunikation stört den noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsprozess. Denn sie kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Zudem kann sie Versicherte verunsichern und sie zu verfrühten, falschen Entscheidungen verleiten. Das BAG toleriert ein solches Vorgehen der Kassen nicht und hat zum Schutze der Versicherten umgehend bei den betreffenden Versicherern interveniert. Damit solche Äusserungen künftig strafbar werden, müsste das Gesetz angepasst werden. Der Bundesrat ist bereit, diese Fragen zu prüfen.