19.5414 · Fragestunde. Frage · 2019-09-10
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 9. September 2019 wurde in den Medien publik, dass Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung im Rahmen der "Aktion Knobli" auf österreichischem Staatsgebiet ohne entsprechende Rechtsgrundlage Informationen über Käufer von Hanfsamen und -zubehör beschafft haben.
- Trifft dieser Sachverhalt zu?
- Falls ja, wie gedenkt der Bundesrat künftig illegale Aktionen dieser Art auf fremdem Staatsgebiet zu unterbinden?
- Falls ja, welche straf- und/oder disziplinarrechtlichen Folgen hat der Vorfall?
Stellungnahme des Bundesrates
Ja, dieser Sachverhalt trifft zu. Die Aktion "Knobli" bezweckte die Bekämpfung der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln in die Schweiz. Die Hanfprodukte können in Vorarlberg legal gekauft werden; die Einfuhr in die Schweiz stellt hingegen eine Widerhandlung gegen das Schweizer Betäubungsmittelgesetz dar. Die auf österreichischem Hoheitsgebiet durch zivile Beobachter der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) gewonnenen Erkenntnisse wurden der Einsatzzentrale übermittelt und hatten zum Ziel, die Zollkontrolle risikoorientiert durchzuführen. Der Polizeikooperationsvertrag mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein regelt unter anderem die Formen der Zusammenarbeit, sieht aber keine solchen Einsätze vor. Die EZV hat die Rechtmässigkeit der Vorgehensweise deshalb im Rahmen der Fallnachbearbeitung infrage gestellt und die weitere Durchführung solcher Aktionen gestoppt. Die Geschehnisse werden nun mit den verantwortlichen Personen intern aufgearbeitet. Die EZV prüft zudem die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sowie eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung.